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Beschlusstext (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt; Eintragung des 2-geschossigen Wohnhauses Zehntstraße 17 unter der lfd. DL-Nr. 369 in die städtische Denkmalliste der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
06.10.17, 10:33
Aktualisiert
06.10.17, 10:33
Beschlusstext (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
Eintragung des 2-geschossigen Wohnhauses Zehntstraße 17 unter der lfd. DL-Nr. 369 in die städtische Denkmalliste der Stadt Erftstadt)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 27.01.2015 10 Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt; Eintragung des 2-geschossigen Wohnhauses Zehntstraße 17 unter der lfd. DL-Nr. 369 in die städtische Denkmalliste der Stadt Erftstadt 556/2014 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt, gemäß vorliegendem Antrag der Eigentümer Claudia und Karl Kuhn vom 20.03.2014, eingegangen am 21.03.2014, die Eintragung des 2-geschossigen Wohnhauses Zehntstraße 17 in der Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 231 in Erftstadt in die Denkmalliste unter der lfd. DL-Nr. 369. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)