Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 15D, E. - Liblar, Musikschule Heidebroichstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
73 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
06.10.17, 10:33
Aktualisiert
06.10.17, 10:33
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 15D, E. - Liblar, Musikschule Heidebroichstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren))

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 27.01.2015 16 Bebauungsplan Nr. 15D, E. - Liblar, Musikschule Heidebroichstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren) 513/2014 Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 15 D, E. – Liblar, Musikschule Heidebroichstraße. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan-Vorentwuf auf der Grundlage des vorliegenden Nutzungs- und Bebauungskonzepts zu erarbeiten und in einer Öffentlichkeitsversammlung vorzustellen. Die V513/2014 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)