Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
73 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
06.10.17, 10:33
Aktualisiert
06.10.17, 10:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
27.01.2015
16
Bebauungsplan Nr. 15D, E. - Liblar, Musikschule Heidebroichstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren)
513/2014
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 15 D, E. – Liblar, Musikschule Heidebroichstraße.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan-Vorentwuf auf der Grundlage des vorliegenden Nutzungs- und Bebauungskonzepts zu erarbeiten und in einer Öffentlichkeitsversammlung
vorzustellen.
Die V513/2014 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)