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Beschlusstext (Änderung der Satzung der Stadt Erftstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt sowie der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
239 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
13.12.16, 11:04
Aktualisiert
13.12.16, 11:04
Beschlusstext (Änderung der Satzung der Stadt Erftstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt
sowie der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt) Beschlusstext (Änderung der Satzung der Stadt Erftstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt
sowie der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt) Beschlusstext (Änderung der Satzung der Stadt Erftstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt
sowie der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt)

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Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 29.11.2016 6 Änderung der Satzung der Stadt Erftstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt sowie der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt 512/2016 Die Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt soll durch Ratsbeschluss wie vorgeschlagen geändert werden: §3 Abs. 1 Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen sozial gestaffelten Elternbeitrag zu entrichten. Der Beitrag ist als Jahresbetrag festgesetzt und in monatlichen Teilbeträgen fällig. Die Höhe des Beitrages ergibt sich gemäß § 4 dieser Satzung. Er darf 180,00 € pro Monat und Kind, ohne Verpflegungskosten, nicht übersteigen. Ab dem 01.08.2018 erhöht sich diese Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn - kaufmännisch gerundet um jeweils 3%. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern. Wird bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag nach § 32 Einkommensteuergesetz gewährt oder Kindergeld gezahlt, treten die Personen, die diese Leistung erhalten, an die Stelle der Eltern. Beitragszeitraum ist das Schuljahr (01.08. bis 31.07.). Die Beitragspflicht wird durch die Schließzeiten der „offenen Ganztagsschule“ nicht berührt. Mit dem Beitrag sind alle Angebote entsprechend der Kooperationsvereinbarung im Rahmen der „offenen Ganztagsschule“ abgegolten. Die Mittagsverpflegung ist nicht eingeschlossen und gesondert zu zahlen. § 4 Absatz 1 Beitragstabelle Beiträge gültig ab dem 01.01.17 bis 31.07.18 bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis über Einkommen Stufe Beitrag 12.500,00 € 16.000,00 € 19.500,00 € 23.000,00 € 26.500,00 € 30.000,00 € 33.500,00 € 37.000,00 € 40.500,00 € 44.000,00 € 47.500,00 € 51.000,00 € 54.500,00 € 58.000,00 € 61.500,00 € 65.000,00 € 68.500,00 € 72.000,00 € 75.500,00 € 75.500,00 € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 10,58 € 19,83 € 29,08 € 38,33 € 47,59 € 56,84 € 66,09 € 75,34 € 84,60 € 93,86 € 103,10 € 112,36 € 121,61 € 130,87 € 140,11 € 149,37 € 158,62 € 167,87 € 177,12 € 180,00 € Beiträge gültig ab dem 01.08.18 bis 31.07.19 bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis über Einkommen Stufe Beitrag 12.500,00 € 16.000,00 € 19.500,00 € 23.000,00 € 26.500,00 € 30.000,00 € 33.500,00 € 37.000,00 € 40.500,00 € 44.000,00 € 47.500,00 € 51.000,00 € 54.500,00 € 58.000,00 € 61.500,00 € 65.000,00 € 68.500,00 € 72.000,00 € 75.500,00 € 75.500,00 € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 10,58 € 19,83 € 29,08 € 38,33 € 47,59 € 56,84 € 66,09 € 75,34 € 84,60 € 93,86 € 103,10 € 112,36 € 121,61 € 130,87 € 140,11 € 149,37 € 158,62 € 167,87 € 177,12 € 185,40 € Ab dem 01.08.2019 erhöhen sich die Höchstgrenzen weiter jährlich zum Schuljahresbeginn kaufmännisch gerundet - um jeweils 3%. § 4 Abs. 3 Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses vom 29.11.2016 Seite 2 Eltern bildungs- und teilhabeberechtigter Kinder zahlen, bei Vorlage der entsprechenden Bildungs- und Teilhabepaket - BuT-Berechtigung, die Hälfte. Darüber hinaus kann in begründeten Einzelfällen der Beitrag durch das Jugendamt übernommen werden. 1. Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt wird wie folgt geändert. Eine Beitragsanpassung erfolgt nicht. In § 5 Abs. 2 wird folgende Ergänzung aufgenommen: … Bei vorübergehender Schließung einer städtischen Kindertageseinrichtung in der Folge eines Arbeitskampfes besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung von Gebühren, falls die Schließung weniger als eine Kalenderwoche dauert. Ab dem ersten Tag der zweiten Kalenderwoche, die überwiegend von dem Ausfall betroffen ist, besteht Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr, wenn das Kind von der Stadt keine geeignete und in ihrem Umfang den gebuchten Zeiten ähnliche Ersatzbetreuung erhält. Die Satzung wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses vom 29.11.2016 Seite 3