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Beschlusstext (Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises an weiterführenden Schulen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
04.07.13, 12:02
Aktualisiert
04.07.13, 12:02
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am 26.06.2013 im TOP 3 Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises an weiterführenden Schulen Beide Fachausschüsse haben sich im Vorfeld mit der Thematik befasst. Herr Kolvenbach bittet die Verwaltung, die Thematik nochmals zu erläutern. Herr Bierdel und Herr Lorbach erläutern die Schulsozialarbeit anhand der beiliegenden Powerpoint-Präsentation. Herr Poth ergänzt die Ausführungen der Verwaltung mit dem Hinweis auf die beigefügte gemeinsame Stellungnahme der Bürgermeister und unterstreicht noch einmal die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit. Abschließend formuliert er folgenden Vorschlag zur Beschlussfassung: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Bund bzw. Land werden aufgefordert, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes eingerichtete Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus unbefristet weiter zu finanzieren. 2. Die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen wird bis zum 31.12.2015 fortgeführt. 3. Die hierfür notwendigen Mittel werden - sofern nicht von Land oder Bund weiter finanziert - über die nicht verausgabten BuT-Mittel finanziert und führen dem zufolge nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Kreisumlage. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2015 eine Gesamtbewertung der Schulsozialarbeit im Kreis Euskirchen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Trägerstrukturen sowie der Schnittstelle zur Jugendsozialarbeit vorzunehmen. Hierbei ist auch die im Rahmen der Schulneugründungen verursachte Schulsozialarbeit einzubeziehen. Im Anschluss hieran gibt der Vorsitzende den anwesenden Vertretern der kooperierenden Schulen Gelegenheit, V 42/2013 ergänzende Ausführungen zu den bereits vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen abzugeben. Die Mitglieder des Ausschusses erhalten ebenfalls Gelegenheit, Fragen an die Vertreter der kooperierenden Schulen zu stellen. Ebenso wurde den anwesenden Schulträgern die Gelegenheit gegeben, ergänzend Stellung zu nehmen. Die Mitglieder des Ausschusses erhalten ebenfalls Gelegenheit, Fragen an die Vertreter der Schulträger zu stellen. Das Mitglied Dr. Dirhold gibt zu Protokoll, dass eine Weiterführung der Schulsozialarbeit über den 31.12.2015 hinaus nur in Betracht kommen soll, sofern ein Gesamtkonzept erarbeitet werden kann. Das Mitglied Rauw erklärt, dass seitens der FDP-Fraktion weiterer Beratungsbedarf besteht, und er sich aufgrund dessen enthalten wird. Nach weiterer Beratung stellt der Vorsitzende folgenden Vorschlag zur Abstimmung: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag gemeinsam mit dem Ausschuss Bildung, Sport und Kultur folgende Beschlussfassung: 1. Bund bzw. Land werden aufgefordert, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes eingerichtete Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus unbefristet weiter zu finanzieren. 2. Die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen wird bis zum 31.12.2015 fortgeführt. 3. Die hierfür notwendigen Mittel werden - sofern nicht von Land oder Bund weiter finanziert - über die nicht verausgabten BuT-Mittel finanziert und führen dem zufolge nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Kreisumlage. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2015 eine Gesamtbewertung der Schulsozialarbeit im Kreis Euskirchen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Trägerstrukturen sowie der Schnittstelle zur Jugendsozialarbeit vorzunehmen. Hierbei ist auch die im Rahmen der Schulneugründungen verursachte Schulsozialarbeit einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 3 Enthaltungen