Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
26.06.2013
Erstellt
04.07.13, 12:02
Aktualisiert
04.07.13, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am
26.06.2013 im
TOP 3
Fortführung der Schulsozialarbeit des Kreises an
weiterführenden Schulen
Beide Fachausschüsse haben sich im Vorfeld mit der Thematik
befasst.
Herr Kolvenbach bittet die Verwaltung, die Thematik nochmals
zu erläutern.
Herr Bierdel und Herr Lorbach erläutern die Schulsozialarbeit
anhand der beiliegenden Powerpoint-Präsentation.
Herr Poth ergänzt die Ausführungen der Verwaltung mit dem
Hinweis auf die beigefügte gemeinsame Stellungnahme der
Bürgermeister und unterstreicht noch einmal die Notwendigkeit
der Schulsozialarbeit.
Abschließend formuliert er folgenden Vorschlag zur
Beschlussfassung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
1.
Bund bzw. Land werden aufgefordert, die im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabegesetzes eingerichtete
Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus unbefristet
weiter zu finanzieren.
2.
Die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen wird
bis zum 31.12.2015 fortgeführt.
3.
Die hierfür notwendigen Mittel werden - sofern nicht von
Land oder Bund weiter finanziert - über die nicht
verausgabten BuT-Mittel finanziert und führen
dem zufolge nicht zu einer zusätzlichen Belastung der
Kreisumlage.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2015
eine Gesamtbewertung der Schulsozialarbeit im Kreis
Euskirchen unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Trägerstrukturen sowie der
Schnittstelle zur Jugendsozialarbeit vorzunehmen.
Hierbei ist auch die im Rahmen der
Schulneugründungen verursachte Schulsozialarbeit
einzubeziehen.
Im Anschluss hieran gibt der Vorsitzende den anwesenden
Vertretern der kooperierenden Schulen Gelegenheit,
V 42/2013
ergänzende Ausführungen zu den bereits vorliegenden
schriftlichen Stellungnahmen abzugeben.
Die Mitglieder des Ausschusses erhalten ebenfalls Gelegenheit,
Fragen an die Vertreter der kooperierenden Schulen zu stellen.
Ebenso wurde den anwesenden Schulträgern die Gelegenheit
gegeben, ergänzend Stellung zu nehmen.
Die Mitglieder des Ausschusses erhalten ebenfalls Gelegenheit,
Fragen an die Vertreter der Schulträger zu stellen.
Das Mitglied Dr. Dirhold gibt zu Protokoll, dass eine
Weiterführung der Schulsozialarbeit über den 31.12.2015
hinaus nur in Betracht kommen soll, sofern ein Gesamtkonzept
erarbeitet werden kann.
Das Mitglied Rauw erklärt, dass seitens der FDP-Fraktion
weiterer Beratungsbedarf besteht, und er sich aufgrund dessen
enthalten wird.
Nach weiterer Beratung stellt der Vorsitzende folgenden
Vorschlag zur Abstimmung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag gemeinsam
mit dem Ausschuss Bildung, Sport und Kultur folgende
Beschlussfassung:
1.
Bund bzw. Land werden aufgefordert, die im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabegesetzes eingerichtete
Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus unbefristet
weiter zu finanzieren.
2.
Die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen wird
bis zum 31.12.2015 fortgeführt.
3.
Die hierfür notwendigen Mittel werden - sofern nicht von
Land oder Bund weiter finanziert - über die nicht
verausgabten BuT-Mittel finanziert und führen
dem zufolge nicht zu einer zusätzlichen Belastung der
Kreisumlage.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2015
eine Gesamtbewertung der Schulsozialarbeit im Kreis
Euskirchen unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Trägerstrukturen sowie der
Schnittstelle zur Jugendsozialarbeit vorzunehmen.
Hierbei ist auch die im Rahmen der
Schulneugründungen verursachte Schulsozialarbeit
einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 3 Enthaltungen