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Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen hier:1. Änderung der Vertragsentwürfe a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH 2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,3 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
29.07.13, 12:01
Aktualisiert
29.07.13, 14:47
Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
hier:1. Änderung der Vertragsentwürfe 
a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG
b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren     Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 15. Sitzung des Kreistages am 17.07.2013 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen V 30/2013 hier: 1. Änderung der Vertragsentwürfe a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie RurErft Verwaltungs-GmbH c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH 2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH Der Kreistag stimmt den Änderungen im mit der D 62/2012 am 28.08.2012 beschlossenen Vertragswerk gemäß den Anlagen A bis E zur Vorlage zu. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Der Beschluss vom 28.08.2012 über die Veräußerung der Kommanditanteile bzw. Geschäftsanteile bleibt mit der Maßgabe bestehen, dass die Veräußerung an die in der neu gefassten Anlage 3 zum Konsortialvertrag aufgeführten Städte und Gemeinden geschieht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig