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Beschlusstext (Regionale Strukturreform - Finanzielle Auswirkungen der Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer (AGIT mbH))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
12.12.12, 14:53
Aktualisiert
12.12.12, 14:53
Beschlusstext (Regionale Strukturreform - 
Finanzielle Auswirkungen der Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer (AGIT mbH)) Beschlusstext (Regionale Strukturreform - 
Finanzielle Auswirkungen der Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer (AGIT mbH))

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8 Regionale Strukturreform Finanzielle Auswirkungen der Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer (AGIT mbH) Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) bittet darum, die einzelnen Punkte getrennt zur Abstimmung zu bringen. Anschließend empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag ohne weitere Aussprache die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung mit folgender Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, 1. dass sich der Kreis Euskirchen überplanmäßig an dem Jahresfehlbetrag der AGIT für das Jahr 2011 mit 20.115,66 € beteiligt, Abstimmungsergebnis: LINKE) 90 / 2. für das Jahr 2012 überplanmäßig 20.332,09 € für den erwarteten Jahresfehlbetrag 2012 der AGIT bereitzustellen, Abstimmungsergebnis: LINKE) 90 / 3. Mit Mehrheit dafür, bei 1 Gegenstimme (Die und 2 Enthaltungen (Bündnis Die Grünen) den Haushaltsansatz des Jahres 2013 für den Zuschuss zu den Betriebskosten der AGIT auf 81.950 € festzusetzen und Abstimmungsergebnis: 4. Mit Mehrheit dafür, bei 1 Gegenstimme (Die und 2 Enthaltungen (Bündnis Die Grünen) Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (FDP und Die LINKE) in der Finanzplanung des Kreises Euskirchen der Folgejahre folgende Mittel einzuplanen: 50.000 € (2014), rd. 51.000 € (2015), rd. 52.500 € (2016) und rd. 53.500 € (2017). Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 1 Gegenstimme (FDP) D 63/2012