Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
12.12.12, 14:53
Aktualisiert
12.12.12, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2012 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Einführung papierloser Sitzungsdienst
TOP 14
V 346/2012
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
berichtet von erheblichen Problemen beim Download der
Unterlagen, da er an seinem Wohnort lediglich eine sehr
geringe Übertragungsgeschwindigkeit vorfindet. Dies dürfte aus
seiner Sicht auch bei anderen Kollegen auffallen, wenn diese
das Gerät intensiver nutzen würden. Ebenso stelle sich seine
Fraktion die Frage, wie eine mögliche Rückgabe des Gerätes
flexibel gestaltet werden könne. Zudem werde die Nutzung an
Grenzen stoßen wenn es beispielsweise um die Bearbeitung
von Haushaltsplänen oder der Eröffnungsbilanz geht.
Landrat Rosenke stimmt zu, dass eine gewisse Verbindungsgeschwindigkeit und WLAN notwendig seien, da sonst eine
sinnvolle Nutzung ausgeschlossen wäre. Zudem sei die
Nutzung freiwillig, so dass auch eine flexible Rückgabe
gewährleistet wäre.
Dennoch sei eine Nutzung aller Mitglieder wünschenswert um
den angestrebten Spareffekt erzielen zu können. Ebenfalls sei
jede Neuerung mit Problemen behaftet, so dass auch eine
längere Probezeit durchaus akzeptabel sei. Allerdings spreche
das durchweg positive Feedback auch für eine Weiterführung
des Projekts.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) verweist auf die
Neuerungen und Änderungen der Anwendung (Kommentare,
Markierungen etc.), die nun ein besseres und intensiveres
Arbeiten mit dem Gerät möglich machen. Auch eine
Bearbeitung des Haushaltes hielte er für denkbar.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke hält dagegen eine digitale
Bearbeitung des Haushaltes für äußerst schwierig. Unter
Verweis auf § 5 der Nutzungsvereinbarung bittet er um
Klarstellung, wie im Falle des Diebstahls oder Verlustes
vorzugehen ist. Zudem ist er der Meinung, dass die
Fortschreibung bzw. Ergänzung der Nutzungsvereinbarung nur
zu einem gewissen Zeitpunkt unter Zustimmung der Fraktionen
erfolgen sollte.
Herr Adams (GBL I) plädiert dafür den bislang nicht erfassten
Fall des Diebstahls und Verlustes dahingehend auszulegen,
dass eine Anzeige bei der Kreisverwaltung Euskirchen erfolgen
muss. Eine ergänzende Regelung in der Nutzungsvereinbarung
hält er aufgrund des bereits bestehenden Umfanges für
entbehrlich. Ebenfalls spricht er sich dafür aus, den Haushalt
primär elektronisch zur Verfügung zu stellen. Bei Problemen in
Einzelfällen könne man notfalls eine Papierversion zur
Verfügung stellen.
Kreisausschussmitglied Kalnins (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
hält die Neuerungen ebenfalls für sinnvoll und gut, vermisst
jedoch noch eine Möglichkeit, Markierungen und Notizen in
großen Dokumenten beispielsweise in der Miniaturansicht
wiederzufinden.
Landrat Rosenke macht deutlich, dass jede Anregung der
Nutzer hilfreich für die Weiterentwicklung sein kann und auch
diese entsprechend weitergegeben wird.
Herr Adams (GBL I) ergänzt, dass auch für Januar wieder
Neuerungen angekündigt sind und bei Bedarf jederzeit eine
entsprechende Infoveranstaltung stattfinden kann.
Verbesserungsvorschläge oder Anregungen könnten an ihn
oder Herrn Schmitz (EDV) weitergeleitet werden.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, empfiehlt der
Kreisausschuss dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, ab 2013 den papierlosen
Sitzungsdienst wie folgt einzuführen:
1. Der Kreis stellt allen Kreistagsmitgliedern auf Wunsch
ein iPad mit oder ohne Mobilfunkkarte zur Verfügung.
Hierüber werden Nutzungsvereinbarungen
abgeschlossen.
2. Ebenfalls können (auch weiterhin) eigene Geräte
genutzt werden. Hierfür zahlt der Kreis eine
monatl. Entschädigung in Höhe von 3,50 € an die
Nutzer.
3. Der Versand von Vorlagen in Papierform wird für die
Teilnehmer am papierlosen Sitzungsdienst sowie
stellvertretende sachkundige Bürger ab 2013 eingestellt.
4. Jede Kreistagsfraktion erhält wie bislang jeweils eine
Papierausfertigung der Unterlagen.
5. Für die Möglichkeit der Privatnutzung sind dem Kreis
folgende Kosten pauschal zu erstatten:
Nutzung eines iPads ohne Mobilfunkkarte: monatl.
3,50 €
Nutzung eines iPads mit Mobilfunkkarte:
monatl.
12,50 €
6. Zur Verwaltungsvereinfachung werden die zu zahlenden
bzw. zu erstattenden Beträge einmal jährlich
abgerechnet.
7. Die gegenüber dem Pilotversuch ergänzend zu
beschaffenden iPads sollen umgehend beschafft
werden.
8. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2012 überplanmäßig
bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig