Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
12.12.12, 14:53
Aktualisiert
12.12.12, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2012 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 23
Aufstellung einer gemeinsamen Planung der
Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen durch die
Verwaltung
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Landrat Rosenke berichtet von der Vorstandssitzung des
Deutschen Landkreistages, in der beschlossen wurde, die
Landesregierung aufzufordern, kleine Förderschulen zu
erhalten und die Verordnung über die Größen der
Förderschulen grundlegend zu überarbeiten.
SPD-Fraktionsvorsitzender Schmitz erklärt, dass der im letzten
Jahr gefasste Beschluss zum kreisweiten
Schulentwicklungsplan der weiterführenden Schulen zwar
ähnlich lautend war, jedoch nicht identisch. Zudem hätten hier
die Bürgermeister nicht mitgespielt, so dass dieser Antrag aus
seiner Sicht erledigt sei. Um bei den Förderschulen nicht das
Gleiche zu erleben, sei ein entsprechender Antrag aus seiner
Sicht notwendig. Die beabsichtigte Verordnung sehe vor, dass
ein Unterschreiten der Schülerzahlen das automatische Aus der
Förderschule bedeute. Eine bereits diskutierte Abgabe der
Zuständigkeit an den Landschaftsverband stelle aus seiner
Sicht keine Alternative dar. Daher halte er eine kreisweite
Schulentwicklungsplanung im Bereich der Förderschulen für
notwendig, zumal die Förderschulen trotz Inklusion weiterhin
Bestand haben werden.
Landrat Rosenke verweist auf die anstehende
Bürgermeisterkonferenz, in der dieses Thema im Sinne der
Beschlussempfehlung behandelt werden soll.
AV Poth ergänzt, dass es sinnvoll ist bereits jetzt zu starten,
auch wenn dieses Thema mehrere Jahre dauern wird und ggf.
eine stufenweise Umsetzung angezeigt ist. Die vorliegenden
Entwürfe des Gesetzes und der Verordnung seien insoweit
belastbar, als das man auf deren Grundlage mit den
Kommunen in die Diskussion einsteigen könne, so dass im 1.
Quartal 2013 ein erster Entwurf des
Förderschulentwicklungskonzeptes vorliegen dürfte.
Der Kreisausschuss empfiehlt anschließend dem Kreistag die
sich aus der Z 1 ergebende Beschlussfassung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine gemeinsame
Schulentwicklungsplanung für den Bereich Förderschulen
A 99/2012
aufzustellen. In dieser Planung wird u.a. dargestellt, welche
Förderschulen wo und in wessen Trägerschaft vorgehalten
werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig