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Beschlusstext (Erlass der Vierten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
12.12.12, 14:53
Aktualisiert
12.12.12, 14:53
Beschlusstext (Erlass der Vierten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 31 Erlass der Vierten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 V 330/2012 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet mit Verweis auf die Z 1 darum, seiner Fraktion die Ist-Zahlen aus den Jahren 2010 und 2011 zur Verfügung zu stellen. Landrat Rosenke teilt in Abstimmung mit Kreiskämmerer Hessenius mit, dass die Zahlen aufgrund der fehlenden Jahresabschlüsse derzeit noch nicht geliefert werden können. Man sei bemüht, bis zur Sitzung des Kreistages möglichst viele Informationen herauszuarbeiten. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt führt ergänzend zum Beschluss des Planungsausschusses aus, dass bei Anpassung der Gebühr für Mengen bis einschließlich 1 m³ aus privaten Haushalten konsequenterweise auch die Gebühr für Mengen über 1 m³ angepasst werden müsste. Insofern seien bis einschließlich 1 m³ 2,50 € zu zahlen und für Mengen darüber dann 5,00 €. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag daher folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der durch die Z 1 und Z 2 geänderten Fassung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig