Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
12.12.12, 14:53
Aktualisiert
12.12.12, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2012 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 31
Erlass der Vierten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 V 330/2012
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet mit Verweis auf die
Z 1 darum, seiner Fraktion die Ist-Zahlen aus den Jahren 2010
und 2011 zur Verfügung zu stellen.
Landrat Rosenke teilt in Abstimmung mit Kreiskämmerer
Hessenius mit, dass die Zahlen aufgrund der fehlenden
Jahresabschlüsse derzeit noch nicht geliefert werden können.
Man sei bemüht, bis zur Sitzung des Kreistages möglichst viele
Informationen herauszuarbeiten.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt führt ergänzend zum
Beschluss des Planungsausschusses aus, dass bei Anpassung
der Gebühr für Mengen bis einschließlich 1 m³ aus privaten
Haushalten konsequenterweise auch die Gebühr für Mengen
über 1 m³ angepasst werden müsste. Insofern seien bis
einschließlich 1 m³ 2,50 € zu zahlen und für Mengen darüber
dann 5,00 €.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag daher folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis
Euskirchen in der durch die Z 1 und Z 2 geänderten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig