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Beschlusstext (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
12.12.12, 14:53
Aktualisiert
12.12.12, 14:53
Beschlusstext (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 26 Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag ohne weitere Aussprache folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe der vom Land gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 anerkannten Ausgaben werden wie folgt gefördert: Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: bis zu 20.000 € pro Platz Ausbau- und Umbaumaßnahmen: bis zu 8.500 € pro Platz Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 3.500 € pro Platz. b) Der Kreistag stimmt den in der Anlage 1 zur Vorlgage aufgeführten Investitionen und Ausstattungen entsprechend der Kindergartenbedarfsplanung grundsätzlich zu. c) Der Kreistag stimmt der Förderung von Investitionen und Ausstattungen bis zu einer Höhe von insgesamt bis zu 2.550.000 € im Haushaltsjahr 2013 zu. d) Der Jugendhilfeausschuss wird ermächtigt, in eigener Zuständigkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gemäß der beigefügten Prioritätenliste (Anlage 3) über die Bezuschussung der Maßnahmen zu entscheiden. Können prioritäre Maßnahmen im jeweiligen Zeitraum nicht realisiert werden, rücken die nachfolgenden Maßnahmen nach. e) Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin mit Nachdruck weitere Fördermittel des Landes NRW einzufordern. f) Gemäß § 22 GemHVO werden im Jahresabschluss 2012 die in Zeile 28 des Produktes 365 01 verbleibenden Auszahlungsermächtigungen übertragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 324/2012