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Beschlusstext (Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2017 mit ihren Anlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
06.03.17, 15:01
Aktualisiert
06.03.17, 15:01
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Beschluss der Sitzung des Rates am 21.12.2016 5 Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2017 mit ihren Anlagen 596/2016 Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2017 §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Erftstadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 105.629.734 EUR 121.384.673 EUR Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 102.935.551 EUR 118.258.648 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. 5.310.927 EUR 3.539.140 EUR §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 15.754.939 EUR festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 70.000.000 EUR festgesetzt. (davon 500.000 EUR als nachrangiges Darlehen an die Energiegesellschaft Erftstadt mbH) §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: Realsteuern: 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 1.3.Gewerbesteuer auf 360 v.H. 610 v.H. 535 v.H. §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2022 wieder hergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. §8 Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. Die im Stellenplan ausgewiesenen Vermerke „künftig umzuwandeln" (ku) sind entsprechend der Bemerkungen in der Stellenübersicht B umzuwandeln. Die im Stellenplan A ausgewiesenen Beamtenstellen können im laufenden Haushaltsjahr auch mit Beschäftigten unter tarifgerechter Eingruppierung besetzt werden. Gleiches gilt für die Besetzung von Beschäftigtenstellen mit entsprechenden Beamten. Die Umwandlung der Stellen im Stellenplan erfolgt im darauffolgenden Haushaltsjahr. §9 Erheblich gemäß § 83 Abs. 2 GO NW sind Aufwendungen bzw. Auszahlungen, wenn sie 10 v. H. des Haushaltsansatzes überschreiten. Überschreitungen, außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu 10.000 EUR sind unabhängig vom Haushaltsansatz unerheblich. Beschluss der Sitzung des Rates vom 21.12.2016 Seite 2 Im investiven Bereich (Finanzplan) sind Überschreitungen bzw. außerplanmäßige Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 20.000 EUR übersteigen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nach § 89 Abs. 2 GO NW notwendigen Kredite zur Liquiditätssicherung im Rahmen des Höchstbetrages nach § 5 der Haushaltssatzung aufzunehmen. § 10 Durch einen Ratsbeschluss erlangen die Wirtschaftspläne sofort ihre volle Rechtskraft. Ansätze, die für ein Wirtschaftsjahr gefasst wurden, aber nicht im Wirtschaftsjahr begonnen werden konnten, dürfen per Ermächtigungsübertragung ins nächste Jahr übertragen werden und bedürfen keiner weiteren Beratung. Die ins nächste Jahr zu übertragenden Maßnahmen müssen als Anlage dem Wirtschaftsplan beigefügt werden (Regelungen gemäß § 22 GemHVO werden angewandt). Maßnahmen, die mittels einer Ermächtigungsübertragung ins nächste Jahr übertragen wurden und nicht begonnen werden konnten, müssen neu veranschlagt werden. 27 Ja-Stimme(n), 20 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 21.12.2016 Seite 3