Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
29.04.2015
Erstellt
22.05.15, 13:03
Aktualisiert
22.05.15, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 21.05.2015
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom Mittwoch, den 29.04.2015 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
Satzung für das Jugendamt
Vorlagennummer: 65/2015
In § 4 Abs. 3 „Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:“ wird ein weiterer Punkt o)
mit dem Inhalt „der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte“ eingefügt.
(3) Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:
a) die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte oder eine/ein
von ihr/ihm bestellte/bestellter Vertreterin/Vertreter;
b) die/der für das Jugendamt zuständige Beigeordnete
c) die/der für das Jugendamt zuständige Verwaltungsdirektor/in
d) die Leiterin/der Leiter des Jugendamtes oder Vertreterin/Vertreter;
e) eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine
Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem zuständigen
Präsidenten des Landgerichts bestellt wird;
f) eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der Direktorin/dem Direktor der
zuständigen Agentur für Arbeit bestellt wird;
g) eine Vertreterin/ein Vertreter der Schulen, die/der von der Bezirksregierung Köln als obere
Schulaufsichtsbehörde bestellt wird;
h) eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der vom Landrat des Rhein-Erft-Kreises als
Kreispolizeibehörde bestellt wird;
i) eine Vertreterin/ein Vertreter der katholischen Kirche, die/der vom leitenden Pfarrer des
Dekanates Wesseling bestellt wird;
j) eine Vertreterin/ein Vertreter der evangelischen Kirche, die/der vom Presbyterium der
Evangelischen Kirchengemeinde Wesseling bestellt wird;
k) eine Vertreterin/ein Vertreter des Moscheevereins Wesseling, die/der von dem Verein bestellt
wird;
l) ein Mitglied des Integrationsrates der Stadt Wesseling, seine Wahl erfolgt durch den
Integrationsrat
m) je ein beratendes Mitglied gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NW derjenigen Fraktionen im Rat der
Stadt Wesseling, die nicht bereits gem. Absatz 2 dieser Satzung vertreten sind.
n) ein Vertreter des Jugendamtelternbeirates
o) der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte
Für die Mitglieder e) bis o) ist je eine persönliche Stellvertreterin/ein persönlicher Stellvertreter zu
bestellen oder zu wählen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)