Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
08.11.17, 15:01
Aktualisiert
08.11.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 05.09.2017
16
Aufhebung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ CarlSchurz-Straße 556/2016 2. Ergänzung
Der Fußgängerüberweg auf der Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße bleibt erhalten. Die hierzu
vom Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung aufgestellten Bedingungen werden fristgerecht
umgesetzt (siehe Anlage).
Der Fußgängerüberweg auf der Carl-Schurz-Straße (Tempo 20-Zone) im Einmündungsbereich zur
Köttinger Straße wird wegen der inzwischen novellierten Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) aufgehoben.
Auf Antrag des StV Michael Herwartz werden diese Anordnungen des Rhein-Erft-Kreises einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Rhein- Erft- Kreis soll aber darauf hingewiesen werden, dass der
Ausschuss f. öffentliche Ordnung und Verkehr diese Maßnahme für gefährdend hält. Die Verwaltung soll 1 Jahr nach der Umsetzung der Maßnahme über die Entwicklung der Unfallzahlen berichten.
Zur Kenntnis genommen