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Beschlusstext (Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
30.03.15, 13:02
Aktualisiert
30.03.15, 13:02
Beschlusstext (Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 30.03.2015 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 24.03.2015 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 5. Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr Vorlagennummer: 54/2015 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Es wird beschlossen, die im 2. Erschließungsabschnitt des Neubaugebietes Eichholz hergestellten Straßen 1. Martin-Reglin-Straße 2. Anton-Engels-Straße - soweit diese in der Anlage 1 (der Vorlage) in „gelb“ dargestellt sind – als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)