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Beschlusstext (Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
46 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
13.12.12, 06:10
Aktualisiert
13.12.12, 06:10
Beschlusstext (Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw.)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien am 20.11.2012 19 Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw. (375/2012) Gemäß §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 685) und des § 58 (4) des Flurbereinigungsgesetztes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGB!. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGB!. J S. 2794), wird folgende Satzung beschlossen: § 1 Die Lage der Wirtschaftswege ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt. Die Wirtschaftswege in der Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw. werden eingezogen. §2 §3 Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. 10 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)