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Beschlusstext (:gesamtperspektive Wesseling - Aktueller Sachstand der Städtebauförderung für die :gesamtperspektive - Realisierbarkeit von Teilprojekten - Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise - Einreichung eines Gesamtantrags für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017-2021)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
28.05.15, 13:02
Aktualisiert
28.05.15, 13:02
Beschlusstext (:gesamtperspektive Wesseling
 - Aktueller Sachstand der Städtebauförderung für die :gesamtperspektive
 - Realisierbarkeit von Teilprojekten 
 - Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise - Einreichung eines Gesamtantrags
   für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017-2021) Beschlusstext (:gesamtperspektive Wesseling
 - Aktueller Sachstand der Städtebauförderung für die :gesamtperspektive
 - Realisierbarkeit von Teilprojekten 
 - Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise - Einreichung eines Gesamtantrags
   für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017-2021)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 27.05.2015 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Dienstag, den 17.03.2015 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 5. :gesamtperspektive Wesseling - Aktueller Sachstand der Städtebauförderung für die :gesamtperspektive - Realisierbarkeit von Teilprojekten - Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise - Einreichung eines Gesamtantrags für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017-2021 Vorlagennummer: 28/2015 1. Der aktuelle Sachstand der Städtebauförderung für die :gesamtperspektive Wesseling wird zur Kenntnis genommen. Einstimmig, keine Enthaltungen 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einreichung des Gesamtantrags für das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2017-2021 bis Ende Juni 2017 vorzubereiten und die erforderlichen Finanzmittel zur Vergabe der Planungsleistungen für die einzelnen Teilprojekte, wie in der Beschlussvorlage (Kap. 2.3) dargestellt, in den Doppelhaushalt 2015/ 2016 einzustellen. Für den Bahnhofsbereich ist eine Planung zu entwickeln, die eine ebenerdige Querung der Bahn- und Stadtbahntrasse zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, dass ein barrierefreier Zugang bei der geplanten Umgestaltung des Mittelbahnsteiges sichergestellt wird (Aufzuglösung). Auf Anregung von Herrn Kornmüller (SPD) wird die Erneuerung der „Innenausstattung“ des Tunnels einschließlich der Sanierung der Toilettenanlage Teil des Beschlusstextes. 20 Ja-Stimmen, 2 keine Teilnahme an Abstimmung 3. Für die weitere Planung und Erstellung des Gesamtantrags für die STEP 2017-2021 sind folgende Auflagen zu berücksichtigen: 3.1 Tunnelanlage Die Rampenanlage am Bahnhofsgebäude ist zurückzubauen und in eine Platzfläche mit einem Aufzug für einen barrierefreien Zugang zum Tunnel umzuwandeln. 14 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 keine Teilnahme an Abstimmung 3.1.1 Tunneleingänge Die Tunneleingänge sind nicht einzukürzen. Die bestehenden Rampenanlagen und Treppen an den Tunnelein-/ausgängen sollen erhalten bleiben. 13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, 2 keine Teilnahme an Abstimmung 3.1.2 Aufzüge Für einen barrierefreien Zugang zum Tunnel sind an beiden Zugängen Aufzüge vorzusehen. 20 Ja-Stimmen, 2 keine Teilnahme an Abstimmung 3.2 Querung L 300 zum Bahnhofsvorplatz Die Konrad-Adenauer-Straße ist nur moderat zu verengen, so dass der Bahnhof ebenerdig über eine Fußgängerquerung mit Ampelanlage erreicht werden kann. Im Zuge der KonradAdenauer-Straße sind für die Bus-Stadtlinie barrierefreie Haltestellen vorzusehen. Es ist zu prüfen, ob die bestehenden Haltestellen weiter genutzt werden können. 20 Ja-Stimmen, 2 keine Teilnahme an Abstimmung 3.3 Historisches Bahnhofsgebäude Für die Nutzung des Bahnhofsgebäudes ist bis Ende 2016 ein Nutzungskonzept zu erarbeiten. Die Nutzung muss rentierlich sein und darf den städtischen Haushalt künftig nicht belasten. Ist dies derzeit nicht möglich, ist die Planung zunächst zurückzustellen. 20 Ja-Stimmen, 2 keine Teilnahme an Abstimmung 3.4 Alfons-Müller-Platz Der derzeitige Planungsstand ist im ASU nochmals zur Beratung vorzustellen. Die derzeitige Platzstruktur mit Pflasterung ist ebenso wie der Zugang zur Bibliothek grundsätzlich zu erhalten. Die geplante Verkehrsführung St. Germanus/Bahnhofstraße ist ebenfalls nochmals im ASU zur Beratung vorzustellen. Dabei sind die Ergebnisse des Berichtes zum Leerstandsmanagement zu berücksichtigen. 20 Ja-Stimmen, 2 keine Teilnahme an Abstimmung Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 17.03.2015 Seite 2