Daten
Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
28.05.15, 13:02
Aktualisiert
28.05.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 27.05.2015
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Dienstag, den 17.03.2015 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
5.
:gesamtperspektive Wesseling
- Aktueller Sachstand der Städtebauförderung für die :gesamtperspektive
- Realisierbarkeit von Teilprojekten
- Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise - Einreichung eines Gesamtantrags
für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017-2021
Vorlagennummer: 28/2015
1. Der aktuelle Sachstand der Städtebauförderung für die :gesamtperspektive Wesseling wird zur Kenntnis
genommen.
Einstimmig, keine Enthaltungen
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einreichung des Gesamtantrags für das Stadterneuerungsprogramm
(STEP) 2017-2021 bis Ende Juni 2017 vorzubereiten und die erforderlichen Finanzmittel zur Vergabe der
Planungsleistungen für die einzelnen Teilprojekte, wie in der Beschlussvorlage (Kap. 2.3) dargestellt, in
den Doppelhaushalt 2015/ 2016 einzustellen. Für den Bahnhofsbereich ist eine Planung zu entwickeln,
die eine ebenerdige Querung der Bahn- und Stadtbahntrasse zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht.
Dazu wird die Verwaltung beauftragt, mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) Verhandlungen mit
dem Ziel aufzunehmen, dass ein barrierefreier Zugang bei der geplanten Umgestaltung des
Mittelbahnsteiges sichergestellt wird (Aufzuglösung).
Auf Anregung von Herrn Kornmüller (SPD) wird die Erneuerung der „Innenausstattung“ des Tunnels
einschließlich der Sanierung der Toilettenanlage Teil des Beschlusstextes.
20 Ja-Stimmen, 2 keine Teilnahme an Abstimmung
3. Für die weitere Planung und Erstellung des Gesamtantrags für die STEP 2017-2021 sind folgende
Auflagen zu berücksichtigen:
3.1
Tunnelanlage
Die Rampenanlage am Bahnhofsgebäude ist zurückzubauen und in eine Platzfläche mit einem
Aufzug für einen barrierefreien Zugang zum Tunnel umzuwandeln.
14 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 keine Teilnahme an Abstimmung
3.1.1
Tunneleingänge
Die Tunneleingänge sind nicht einzukürzen. Die bestehenden Rampenanlagen und Treppen
an den Tunnelein-/ausgängen sollen erhalten bleiben.
13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, 2 keine Teilnahme an Abstimmung
3.1.2
Aufzüge
Für einen barrierefreien Zugang zum Tunnel sind an beiden Zugängen Aufzüge vorzusehen.
20 Ja-Stimmen, 2 keine Teilnahme an Abstimmung
3.2
Querung L 300 zum Bahnhofsvorplatz
Die Konrad-Adenauer-Straße ist nur moderat zu verengen, so dass der Bahnhof ebenerdig
über eine Fußgängerquerung mit Ampelanlage erreicht werden kann. Im Zuge der KonradAdenauer-Straße sind für die Bus-Stadtlinie barrierefreie Haltestellen vorzusehen. Es ist zu
prüfen, ob die bestehenden Haltestellen weiter genutzt werden können.
20 Ja-Stimmen, 2 keine Teilnahme an Abstimmung
3.3
Historisches Bahnhofsgebäude
Für die Nutzung des Bahnhofsgebäudes ist bis Ende 2016 ein Nutzungskonzept zu erarbeiten.
Die Nutzung muss
rentierlich sein und darf den städtischen Haushalt künftig nicht
belasten. Ist dies derzeit nicht möglich, ist die Planung zunächst zurückzustellen.
20 Ja-Stimmen, 2 keine Teilnahme an Abstimmung
3.4
Alfons-Müller-Platz
Der derzeitige Planungsstand ist im ASU nochmals zur Beratung vorzustellen. Die derzeitige
Platzstruktur mit Pflasterung ist ebenso wie der Zugang zur Bibliothek grundsätzlich zu
erhalten. Die geplante Verkehrsführung St. Germanus/Bahnhofstraße ist ebenfalls nochmals
im ASU zur Beratung vorzustellen. Dabei sind die Ergebnisse des Berichtes zum
Leerstandsmanagement zu berücksichtigen.
20 Ja-Stimmen, 2 keine Teilnahme an Abstimmung
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 17.03.2015
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