Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,6 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.02.12, 04:10
Aktualisiert
02.03.12, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreistages am 14.12.2011 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 39.6
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die
Haushaltsjahre 2011 und 2012:
2. Veränderungsliste
1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises
Euskirchen für das Haushaltsjahr 2012 in der Fassung der
Anlage 1 zur Z 8/V 211/2011.
Die endgültige Fassung der Haushaltssatzung ist dieser
Niederschrift nochmals als Anlage 7 beigefügt.
2. Sollte die Landschaftsumlage im Haushaltsjahr 2012 in
geringerer Höhe festgesetzt werden als im Haushalt 2012
eingeplant (36.855.800 €), so ist mit der sich daraus
ergebenden Verbesserung wie folgt zu verfahren:
Der Unterschiedsbetrag wird im Haushaltsjahr 2012
einmalig und außerplanmäßig an die Städte und
Gemeinden ausgezahlt.
Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und
Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der
Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2012 für den Kreis
Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten
Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden
des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2012
ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der
einzelnen Auszahlungsbeträge.
Abstimmungsergebnis:
Mit großer Mehrheit dafür
(CDU-, SPD- und FDP-Fraktion)
bei einigen Gegenstimmen
V 211/2011