Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.02.12, 04:10
Aktualisiert
02.03.12, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreistages am 14.12.2011 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 38
Auszahlung 2011 an die Städte und Gemeinden
In der folgenden Aussprache stimmen alle Fraktionen - mit
Ausnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN - der
beabsichtigten Rückzahlung zu, auch wenn gewisse Bedenken
hinsichtlich der verwaltungsseitigen Schätzung angesprochen
werden. Diese kommunalfreundliche Entscheidung des
Kreistages gelte aber nur für das Haushaltsjahr 2011 und
beinhalte keine Absichtserklärung für die Zukunft.
Nach Beantwortung einiger Verständnisfragen durch den
Kreiskämmerer hinsichtlich der Auswirkungen der
beabsichtigten Rückzahlung auf die Abschreibungen, die
Pensionsrückstellungen und die Beihilfe fasst der Kreistag
folgende Beschluss:
Der Kreistag beschließt im Wege der Dringlichkeit ohne
vorherige Vorbereitung durch den Kreisausschuss:
Es wird ein Betrag in Höhe von 1,0 Mio. € einmalig und
außerplanmäßig an die Städte und Gemeinden ausgezahlt.
Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und
Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen
für das Haushaltsjahr 2011 für den Kreis Euskirchen.
Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten
Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden des
Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2011 ergeben,
führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen
Auszahlungsbeträge.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 5 Gegenstimmen (Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
D 44/2011