Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.02.12, 04:10
Aktualisiert
02.03.12, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreistages am 14.12.2011 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 21
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der vogelsang
ip gGmbH im Rahmen des Gesamtprojektes „Forum
Vogelsang“
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreis Euskirchen übernimmt, vorbehaltlich einer positiven
verbindlichen Auskunft des Finanzamtes hinsichtlich der
steuerlichen Anerkennung des Gesellschafterdarlehens als
echtes Fremdkapital zu Gunsten der vogelsang ip gGmbH eine
Ausfallbürgschaft in Höhe von 36,36 % des jeweils in Anspruch
genommenen Darlehensbetrages, maximal bis zu 2.436.000 €.
Die Bürgschaft dient der Besicherung eines vom
Landschaftsverband Rheinland zu gewährenden
Gesellschafterdarlehens an die vogelsang ip gGmbH von bis zu
6.700.000 €.
Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt
in Höhe von 12.180 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats
nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 220/2011