Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.02.12, 04:10
Aktualisiert
02.03.12, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreistages am 14.12.2011 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 26
Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
Die Kreistagsmitglieder Rauw (FDP) und Pick (UWV) nehmen
wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Vorsitzende stellt darauf hin unter Verweis auf die
Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses vom
28.11.2011 (siehe Z 2/V 238/2011) folgenden Beschluss zur
Abstimmung:
a) Investitionen und Ausstattungen in
Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren unter Berücksichtigung anderer
Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe der vom Land gemäß
Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 anerkannten
Ausgaben werden wie folgt gefördert:
- Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
bis zu 20.000 € pro Platz
- Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
bis zu 8.500 € pro Platz
- Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 3.500 € pro Platz.
b) Der Kreistag stimmt den in der Anlage 1 zur Vorlage
238/2011 aufgeführten Investitionen und Ausstattungen
entsprechend der Kindergartenbedarfsplanung
grundsätzlich zu.
c) Der Kreistag stimmt der Förderung von Investitionen und
Ausstattungen bis zu einer Höhe von insgesamt 3.840.000
€ im Haushaltsjahr 2012 zu.
d) Der Jugendhilfeausschuss wird ermächtigt, in eigener
Zuständigkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel gemäß der beigefügten Prioritätenliste
(Anlage 3 zur Vorlage 238/2011) über die Bezuschussung
der Maßnahmen zu entscheiden. Können prioritäre
Maßnahmen im jeweiligen Zeitraum nicht realisiert werden,
rücken die nachfolgenden Maßnahmen nach.
e)
Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine
Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Verwaltung
wird beauftragt, weiterhin mit Nachdruck weitere
Fördermittel des Landes NRW einzufordern.
V 238/2011
f)
Gemäß § 22 GemHVO werden im Jahresabschluss 2011
die in Zeile 28 des Produktes 365 01 verbleibenden
Auszahlungsermächtigungen übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei 1 Enthaltung