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Beschlusstext (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.02.12, 04:10
Aktualisiert
02.03.12, 04:09
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreistages am 14.12.2011 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 26 Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren Die Kreistagsmitglieder Rauw (FDP) und Pick (UWV) nehmen wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Der Vorsitzende stellt darauf hin unter Verweis auf die Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 28.11.2011 (siehe Z 2/V 238/2011) folgenden Beschluss zur Abstimmung: a) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe der vom Land gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 anerkannten Ausgaben werden wie folgt gefördert: - Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: bis zu 20.000 € pro Platz - Ausbau- und Umbaumaßnahmen: bis zu 8.500 € pro Platz - Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 3.500 € pro Platz. b) Der Kreistag stimmt den in der Anlage 1 zur Vorlage 238/2011 aufgeführten Investitionen und Ausstattungen entsprechend der Kindergartenbedarfsplanung grundsätzlich zu. c) Der Kreistag stimmt der Förderung von Investitionen und Ausstattungen bis zu einer Höhe von insgesamt 3.840.000 € im Haushaltsjahr 2012 zu. d) Der Jugendhilfeausschuss wird ermächtigt, in eigener Zuständigkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gemäß der beigefügten Prioritätenliste (Anlage 3 zur Vorlage 238/2011) über die Bezuschussung der Maßnahmen zu entscheiden. Können prioritäre Maßnahmen im jeweiligen Zeitraum nicht realisiert werden, rücken die nachfolgenden Maßnahmen nach. e) Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin mit Nachdruck weitere Fördermittel des Landes NRW einzufordern. V 238/2011 f) Gemäß § 22 GemHVO werden im Jahresabschluss 2011 die in Zeile 28 des Produktes 365 01 verbleibenden Auszahlungsermächtigungen übertragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung