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Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
18 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
14.02.14, 21:16
Aktualisiert
14.02.14, 21:16
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Inhalt der Datei

Niederschrift über die 25. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 30.01.2014 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:12 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Brinkmann, Herr Hanning, Herr Heidemann, Herr Leiding (Herr Bas fehlt entschuldigt.) CDU: Herr Gräfe (stellvertr. Ausschussvorsitzender), Herr Fiedler, Herr Niemann, Herr Pankoke (Herr Daake fehlt entschuldigt.) B90/Grüne: Herr Hachmeister, Herr Lasar (für Herrn Gadow) FDP: Herr Blöbaum (für Herrn Eger) Verwaltung: FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Frau Wiemer Zuhörer: 6 Presse: 1 Gäste: Herr Winkler, Herr Weinstein (Büro Enderweit und Partner) Herr Habicht, Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt er insbesondere die Herren Winkler und Weinstein vom Planungsbüro Enderweit und Partner zu TOP 4 (öffentliche Sitzung). Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder Windkraft AM Herr Pankoke erkundigt sich, ob Leopoldshöhe -aufgrund der aktuellen Rechtsprechung- die gefassten Beschlüsse hinsichtlich der Windkraft nachbessern müsse. Das Bürener Urteil habe Verunsicherungen bei den Kommunen ausgelöst, da der Richter die sogenannten harten und weichen Faktoren anders beurteilt habe, als viele Kommunen, so die Verwaltung. In dem Zusammenhang hat Ende November 2013 ein Meinungsaustausch zwischen den lippischen Kommunen und dem Kreis Lippe stattgefunden. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat ordnungsgemäß abgewogen und derzeit besteht keine Veranlassung, eine Änderung vorzunehmen. -2- Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Von Seiten der CDU-Fraktion wird befürchtet, dass die Planungshoheit der Gemeinde in Frage gestellt bzw. eingeschränkt werde. Sie schlägt aus diesem Grund vor, dass die Gemeinde Leopoldshöhe bis zum 28.02.2014 eine eigene Stellungnahme zur Änderung des LEP abgibt. Die Verwaltung weist auf die bereits verfasste Stellungnahme aller lippischen Kommunen hin und hält diese für ausreichend. Auch AV Herr Puchert-Blöbaum sieht nicht unbedingt einen weiteren Handlungsbedarf von Seiten der Gemeinde Leopoldshöhe. Der Regionalrat Detmold -dem er selbst angehöre- sei die zuständige Kommission. Hier sei von den Fraktionen der CDU und SPD die sogenannte „Detmolder Erklärung“ zum Entwurf eines neuen LEP verfasst worden. AV Herr Puchert-Blöbaum hält es aber durchaus für sinnvoll, wenn der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe sich dieser Erklärung anschließt. In dem Zusammenhang werde er für die SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag stellen. Bauvorhaben der Mennonitischen Kirchengemeinde an der Straße „Im Schmeltebruch“ AM Herr Hachmeister fragt nach, ob die Bezirksregierung Detmold das Bauvorhaben der Mennonitischen Kirchengemeinde an der Straße „Im Schmeltebruch“ endgültig abgelehnt habe. Es sei so in der Zeitung zu lesen gewesen. Die Verwaltung erklärt, dass keine schriftliche Ablehnung vorliegt. Man sei diesbezüglich in Kontakt mit der Bezirksregierung und derzeit werde u.a. über einen möglichen Flächentausch diskutiert. Wohnsituation Bexterhagen AM Herr Niemann erinnert daran, dass bis zum 15.01.2014 die Wohnsituation in Bexterhagen bezüglich der leerstehenden Häuser geklärt werden sollte. Zwischen den Eigentümerinnen und dem Bürgermeister haben noch einmal Gespräche stattgefunden, so die Verwaltung, jedoch ohne Erfolg. Weiter hat die Verwaltung Kontakt zum Kreis Lippe aufgenommen, aber auch der Kreis als Bauaufsichtsbehörde kann derzeit nicht tätig werden. 3. Informationen der Verwaltung Es liegen keine Informationen vor. 4. 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Herr Winkler und Herr Weinstein vom Büro Enderweit und Partner führen zu diesem Tagesordnungspunkt aus. Nach kurzer Einführung durch Herrn Weinstein erklärt dieser, dass von den Bürgern keine Stellungnahmen zur Änderung eingegangen seien. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange liegen zwei Stellungnahmen vor. Das Wasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe hat darauf hingewiesen, dass die Versorgungsleitungen nicht überbaut werden dürfen. Die Ausschussmitglieder nehmen den Hinweis zur Kenntnis. Ihm soll gefolgt werden. Der Kreis Lippe hat keine Bedenken gegen die Planung geäußert, somit besteht kein Handlungsbedarf. Diese Aussage nimmt der Ausschuss ebenfalls zur Kenntnis. Neben den Trägern öffentlicher Belange ist das Entsorgungsunternehmen, Firma Tönsmeier Entsorgungssysteme, an der Planung beteiligt worden. Das Unternehmen weist auf die Vorgaben der BG Verkehr für 3-achsige Müllfahrzeuge hin und hält es für erforderlich, die Wendeanlage gemäß diesen Vorgaben auszubauen. Das Büro Enderweit und Partner hat dementsprechend eine Wendeanlage geplant. Aufgrund von Unstimmigkeiten sind Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt und weitere Varianten für Wendeanlagen ausgearbeitet worden. Diese stellt Herr Winkler dem Ausschuss vor (Anlage 1 - 3). Er macht deutlich, dass alle Varianten einen relativ großen Grundstücksflächenverbrauch für die Wendeanlage beinhalten. Eine optimale Umsetzung sei jedoch schwierig, so Herr Winkler, da die Rahmenbedingungen durch die Bebauung bereits vorhanden sind und berücksichtigt werden müssen. Im Anschluss definiert die Verwaltung zwei Wege, das Änderungsverfahren fortzusetzen bzw. zum Abschluss zu bringen. Auf der einen Seite stehen die gesetzlichen Bestimmungen und die Vorgaben, eine optimale Müllentsorgung durch 3-achsige Fahrzeuge zu gewährleisten und auf der anderen Seite das „VerstandBauch-Gefühl“. Letzteres lässt die vorgesehene Fläche für die Wendeanlage als viel zu überzogen -3- erscheinen. Dementsprechend könnte man von einem Ausbau absehen, die Wendeanlage -ähnlich wie in den Parallelstraßen- so belassen und abwarten, ob die Müllentsorgung weiterhin reibungslos funktioniert. Wie nun letztendlich verfahren werden solle, sei heute vom Ausschuss zu beschließen, so die Verwaltung. In dem Zusammenhang erkundigt sich AM Herr Blöbaum, wer für evtl. Schäden haftet, wenn es zu einem Unfall beim Rückwärtsfahren komme. Von Seiten der Verwaltung wird gemeindeseitig eine Haftung ausgeschlossen. Nach reger Diskussion entscheidet der Ausschuss, die Straßenfläche aus dem Änderungsbereich der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ herauszunehmen. Er begründet die Vorgehensweise mit dem eigentlichen Planungsziel des Grundstückseigentümers. Dieser habe beantragt, die überbaubare Fläche auf seinem Grundstück zu erweitern, um dort die Möglichkeit zu schaffen, eine weitere Wohneinheit errichten zu können. Zusätzlich spricht für die Herausnahme der Straßenfläche, dass weniger Fläche versiegelt und der Altbestand der Planung erhalten bleibe. Außerdem wird auf die vergleichbare Situation in den Parallelstraßen verwiesen. Hinsichtlich der Bedenken seitens der Ausschussmitglieder in Bezug auf die Müllentsorgung und den späteren Straßenausbau, hier: geplante Tempo 7-Zone, weist die Verwaltung daraufhin, dass dies in einem gesonderten Verfahren zu klären sei. Sie macht aber darauf aufmerksam, dass es neben der üblichen Einengung des Straßenraumes durch Pflanzkübel in Tempo 7-Zonen (Grundsatzbeschluss in Leopoldshöhe) natürlich auch andere Möglichkeiten gäbe, eine Tempo 7-Zone zu gestalten, um somit das Tempo zu drosseln. Inwieweit die Müllentsorgung dann gewährleistet ist, müsse in dem Zusammenhang dann geklärt werden. Die Belange der Müllentsorgung werden somit zurückgestellt und der Geltungsbereich dementsprechend geändert. - einstimmigIm Anschluss beschließt der Ausschuss wie folgt: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Verwaltungsbeschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Daraus ergibt sich eine Änderung des Geltungsbereiches der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“, hier: Herausnahme der öffentlichen Verkehrsfläche. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB gem. § 10 (1) BauGB mit dem Text und der Begründung als Satzung zu beschließen. 3. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gem. § 10 (3) bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. - einstimmig 5. Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen der Stadt Bielefeld hier: frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB i.V.m. der 230. FNP-Änderung Eingangs macht die Verwaltung darauf aufmerksam, dass die Stadt Bielefeld derzeit 10 Suchräume auf eine Eignung für Windkraft untersucht. Eine Teilfläche (hier: Suchraum F) grenzt an das Gemeindegebiet an. Je nach Standort und Größe der Windkraftanlagen (WKA) könne dies Auswirkungen auf die Leopoldshöher Wohnhäuser haben. In dem Zusammenhang stellt die Verwaltung den Ausschussmitgliedern die gemeindliche Stellungnahme zur Ausweisung von Konzentrationszonen für WKA der Stadt Bielefeld (hier: frühzeitige Beteiligung der Behörden) im Entwurf vor. Von Seiten der FDP-Fraktion wird daraufhin gewiesen, dass die Teilfläche direkt an das Naturschutzgebiet „Windwehetal“ angrenzt. Dies müsse ebenfalls deutlich aus der Stellungnahme hervorgehen. Es folgt eine rege Diskussion mit dem Ergebnis, dass der Ausschuss die Ausweisung einer Konzentrationsfläche angrenzend an das Gemeindegebiet ablehnt. Die Verwaltung wird beauftagt, die im Entwurf vorgelegte Stellungnahme an die Stadt Bielefeld auf der Grundlage der heute geführten Diskussion zu ändern. Diese wird als Anlage der Niederschrift beigefügt (Anlage 4). Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne bedauert, dass ihnen die Stellungnahme nicht im Vorfeld bekannt gewesen sei. Sie erklärt, dass sie sich heute bei der Beschlussfassung enthalten werde. Sodann wird wie folgt beschlossen: -4- Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Stellungnahme (hier: Ablehnung des Standortes) mit dem Ziel des Schutzes der angrenzenden Wohnnutzung auf Leopoldshöher Gebiet abzugeben. In dem Zusammenhang soll auch deutlich auf das in unmittelbarer Nähe liegende Naturschutzgebiet „Windwehetal“ hingewiesen werden. - 11 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) AV Herr Puchert-Blöbaum schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 18.55 Uhr. Puchert-Blöbaum Ausschussvorsitzender Wiemer Schriftführerin