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Beschlußtext (13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange -Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
14.02.14, 21:16
Aktualisiert
14.02.14, 21:16
Beschlußtext (13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlußtext (13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 25. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 30.01.2014: 4. 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Herr Winkler und Herr Weinstein vom Büro Enderweit und Partner führen zu diesem Tagesordnungspunkt aus. Nach kurzer Einführung durch Herrn Weinstein erklärt dieser, dass von den Bürgern keine Stellungnahmen zur Änderung eingegangen seien. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange liegen zwei Stellungnahmen vor. Das Wasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe hat darauf hingewiesen, dass die Versorgungsleitungen nicht überbaut werden dürfen. Die Ausschussmitglieder nehmen den Hinweis zur Kenntnis. Ihm soll gefolgt werden. Der Kreis Lippe hat keine Bedenken gegen die Planung geäußert, somit besteht kein Handlungsbedarf. Diese Aussage nimmt der Ausschuss ebenfalls zur Kenntnis. Neben den Trägern öffentlicher Belange ist das Entsorgungsunternehmen, Firma Tönsmeier Entsorgungssysteme, an der Planung beteiligt worden. Das Unternehmen weist auf die Vorgaben der BG Verkehr für 3-achsige Müllfahrzeuge hin und hält es für erforderlich, die Wendeanlage gemäß diesen Vorgaben auszubauen. Das Büro Enderweit und Partner hat dementsprechend eine Wendeanlage geplant. Aufgrund von Unstimmigkeiten sind Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt und weitere Varianten für Wendeanlagen ausgearbeitet worden. Diese stellt Herr Winkler dem Ausschuss vor (Anlage 1 - 3). Er macht deutlich, dass alle Varianten einen relativ großen Grundstücksflächenverbrauch für die Wendeanlage beinhalten. Eine optimale Umsetzung sei jedoch schwierig, so Herr Winkler, da die Rahmenbedingungen durch die Bebauung bereits vorhanden sind und berücksichtigt werden müssen. Im Anschluss definiert die Verwaltung zwei Wege, das Änderungsverfahren fortzusetzen bzw. zum Abschluss zu bringen. Auf der einen Seite stehen die gesetzlichen Bestimmungen und die Vorgaben, eine optimale Müllentsorgung durch 3-achsige Fahrzeuge zu gewährleisten und auf der anderen Seite das „Verstand-Bauch-Gefühl“. Letzteres lässt die vorgesehene Fläche für die Wendeanlage als viel zu überzogen erscheinen. Dementsprechend könnte man von einem Ausbau absehen, die Wendeanlage -ähnlich wie in den Parallelstraßen- so belassen und abwarten, ob die Müllentsorgung weiterhin reibungslos funktioniert. Wie nun letztendlich verfahren werden solle, sei heute vom Ausschuss zu beschließen, so die Verwaltung. In dem Zusammenhang erkundigt sich AM Herr Blöbaum, wer für evtl. Schäden haftet, wenn es zu einem Unfall beim Rückwärtsfahren komme. Von Seiten der Verwaltung wird gemeinde- seitig eine Haftung ausgeschlossen. Nach reger Diskussion entscheidet der Ausschuss, die Straßenfläche aus dem Änderungsbereich der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ herauszunehmen. Er begründet die Vorgehensweise mit dem eigentlichen Planungsziel des Grundstückseigentümers. Dieser habe beantragt, die überbaubare Fläche auf seinem Grundstück zu erweitern, um dort die Möglichkeit zu schaffen, eine weitere Wohneinheit errichten zu können. Zusätzlich spricht für die Herausnahme der Straßenfläche, dass weniger Fläche versiegelt und der Altbestand der Planung erhalten bleibe. Außerdem wird auf die vergleichbare Situation in den Parallelstraßen verwiesen. Hinsichtlich der Bedenken seitens der Ausschussmitglieder in Bezug auf die Müllentsorgung und den späteren Straßenausbau, hier: geplante Tempo 7-Zone, weist die Verwaltung daraufhin, dass dies in einem gesonderten Verfahren zu klären sei. Sie macht aber darauf aufmerksam, dass es neben der üblichen Einengung des Straßenraumes durch Pflanzkübel in Tempo 7-Zonen (Grundsatzbeschluss in Leopoldshöhe) natürlich auch andere Möglichkeiten gäbe, eine Tempo 7-Zone zu gestalten, um somit das Tempo zu drosseln. Inwieweit die Müllentsorgung dann gewährleistet ist, müsse in dem Zusammenhang dann geklärt werden. Die Belange der Müllentsorgung werden somit zurückgestellt und der Geltungsbereich dementsprechend geändert. - einstimmig- Im Anschluss beschließt der Ausschuss wie folgt: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Verwaltungsbeschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Daraus ergibt sich eine Änderung des Geltungsbereiches der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdKSiedlung“, hier: Herausnahme der öffentlichen Verkehrsfläche. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB gem. § 10 (1) BauGB mit dem Text und der Begründung als Satzung zu beschließen. 3. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gem. § 10 (3) bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Beratungsergebnis: - einstimmig -