Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.02.12, 04:10
Aktualisiert
02.03.12, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreistages am 14.12.2011 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 39.5
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die
Haushaltsjahre 2011 und 2012:
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Unter Berücksichtigung der Verwaltungsergänzung vom
05.12.2011 (siehe Z 2/V 240/2011) fasst der Kreistag
hinsichtlich der Beteiligung der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW folgenden
Beschluss:
1. Der Kreistag sieht es, wie im Schreiben der Bürgermeister
vom 28.11.2011 gefordert, als seine Aufgabe an, die
Kreisumlage möglichst niedrig zu halten. Zu diesem Zwecke
stellt sich der Kreistag einer dauernden Überprüfung der
Aufgabenstellungen des Kreises. Mittels Aufgabenkritik und
Personalausgabeneinsparkonzept konnten Erfolge erzielt
werden. Diese Erfolge können leider nicht darüber
hinwegtäuschen, dass insbesondere die steigenden
Soziallasten sowie zusätzliche, gesetzlich auferlegte
Aufgaben in den letzten Jahren dazu geführt haben, dass
die Einsparerfolge im Gesamtergebnis kaum noch sichtbar
werden.
Im Rahmen der Aufgabenkritik wurden auch die pflichtigen
Aufgaben des Kreises betrachtet. Die derzeitigen Standards
werden seitens des Kreistages als kaum noch absenkbar
angesehen. So lässt sich denn auch im Stellenplan 2012
nur ein Teil der zusätzlich notwendigen Stellen durch
Einsparungen, Umorganisation etc. an anderer Stelle
auffangen.
Bei der Schulsozialarbeit wurde seitens des Kreistages ein
Beschluss über befristete Zeitverträge gefasst, so dass
bisher noch keine Stellen im Stellenplan eingerichtet
wurden. Es ist im Jahr 2013 zu entscheiden, ob und wie
diese Aufgabe ggf. fortgeführt wird. Dabei ist auch
abzuwarten, ob weiterhin Mittel des Bundes zur Verfügung
gestellt werden. Eine Finanzierung über
Personaleinsparungen an anderer Stelle in der
Kreisverwaltung dürfte kaum realistisch sein. Diese
Problematik wurde im Rahmen einer Sozialkonferenz mit
den Städten und Gemeinden bereits ausführlich erörtert.
Die aktuellen Erkenntnisse zur voraussichtlichen Höhe des
Belastungsausgleichs in der Versorgungs- und in der
Umweltverwaltung sind bereits seit der 2. Veränderungsliste
Inhalt des Haushaltes 2012.
V 240/2011
2. Ob sich aufgrund des Schreibens der Oberbürgermeister
und Landräte eine Änderung des Hebesatzes der
Landschaftsumlage ergeben wird, bleibt abzuwarten.
Etwaige Verbesserungen sollen ggf. unterjährig an die
Städte und Gemeinden weitergereicht werden.
3. Die Vorarbeiten zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans
Kreis Euskirchen wurden bereits begonnen. Die Städte und
Gemeinden wurden um Stellungnahme und Darlegung
möglicher Prüfungen gebeten. Derzeit werden der Umfang
zur Fortschreibung und der Umfang der gutachterlichen
Begleitung erarbeitet. Das Maßnahmenpaket wird auch den
Prüfauftrag umfassen, die Linien nach Integration der
Verkehre nach § 43.2 PBefG auf Synergien und
Einsparpotenziale hin zu überprüfen und ggf. eine komplett
neue Linienstruktur zu erarbeiten.
Zur Einführung des Sozialtickets verfolgt der Kreistag das
Ziel, Kostenbelastungen für den Kreis Euskirchen zu
verhindern. Aus diesem Grunde wurde am 14.12.2011
(siehe V 219/2011) beschlossen, dass die VRS GmbH
aufgefordert wird, dafür Sorge zu tragen, dass eine jährliche
Überprüfung der Auskömmlichkeit erfolgt und im Falle der
Nichtauskömmlichkeit das Ticket schnellstmöglich vom
Markt genommen wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig