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Beschlusstext (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.02.12, 04:10
Aktualisiert
02.03.12, 04:09
Beschlusstext (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012:
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden) Beschlusstext (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012:
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreistages am 14.12.2011 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 39.5 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Unter Berücksichtigung der Verwaltungsergänzung vom 05.12.2011 (siehe Z 2/V 240/2011) fasst der Kreistag hinsichtlich der Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW folgenden Beschluss: 1. Der Kreistag sieht es, wie im Schreiben der Bürgermeister vom 28.11.2011 gefordert, als seine Aufgabe an, die Kreisumlage möglichst niedrig zu halten. Zu diesem Zwecke stellt sich der Kreistag einer dauernden Überprüfung der Aufgabenstellungen des Kreises. Mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzept konnten Erfolge erzielt werden. Diese Erfolge können leider nicht darüber hinwegtäuschen, dass insbesondere die steigenden Soziallasten sowie zusätzliche, gesetzlich auferlegte Aufgaben in den letzten Jahren dazu geführt haben, dass die Einsparerfolge im Gesamtergebnis kaum noch sichtbar werden. Im Rahmen der Aufgabenkritik wurden auch die pflichtigen Aufgaben des Kreises betrachtet. Die derzeitigen Standards werden seitens des Kreistages als kaum noch absenkbar angesehen. So lässt sich denn auch im Stellenplan 2012 nur ein Teil der zusätzlich notwendigen Stellen durch Einsparungen, Umorganisation etc. an anderer Stelle auffangen. Bei der Schulsozialarbeit wurde seitens des Kreistages ein Beschluss über befristete Zeitverträge gefasst, so dass bisher noch keine Stellen im Stellenplan eingerichtet wurden. Es ist im Jahr 2013 zu entscheiden, ob und wie diese Aufgabe ggf. fortgeführt wird. Dabei ist auch abzuwarten, ob weiterhin Mittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Eine Finanzierung über Personaleinsparungen an anderer Stelle in der Kreisverwaltung dürfte kaum realistisch sein. Diese Problematik wurde im Rahmen einer Sozialkonferenz mit den Städten und Gemeinden bereits ausführlich erörtert. Die aktuellen Erkenntnisse zur voraussichtlichen Höhe des Belastungsausgleichs in der Versorgungs- und in der Umweltverwaltung sind bereits seit der 2. Veränderungsliste Inhalt des Haushaltes 2012. V 240/2011 2. Ob sich aufgrund des Schreibens der Oberbürgermeister und Landräte eine Änderung des Hebesatzes der Landschaftsumlage ergeben wird, bleibt abzuwarten. Etwaige Verbesserungen sollen ggf. unterjährig an die Städte und Gemeinden weitergereicht werden. 3. Die Vorarbeiten zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen wurden bereits begonnen. Die Städte und Gemeinden wurden um Stellungnahme und Darlegung möglicher Prüfungen gebeten. Derzeit werden der Umfang zur Fortschreibung und der Umfang der gutachterlichen Begleitung erarbeitet. Das Maßnahmenpaket wird auch den Prüfauftrag umfassen, die Linien nach Integration der Verkehre nach § 43.2 PBefG auf Synergien und Einsparpotenziale hin zu überprüfen und ggf. eine komplett neue Linienstruktur zu erarbeiten. Zur Einführung des Sozialtickets verfolgt der Kreistag das Ziel, Kostenbelastungen für den Kreis Euskirchen zu verhindern. Aus diesem Grunde wurde am 14.12.2011 (siehe V 219/2011) beschlossen, dass die VRS GmbH aufgefordert wird, dafür Sorge zu tragen, dass eine jährliche Überprüfung der Auskömmlichkeit erfolgt und im Falle der Nichtauskömmlichkeit das Ticket schnellstmöglich vom Markt genommen wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig