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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NW) in der derzeit geltenden Fassung -Marktplatz und Kirchweg-)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,8 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
07.03.14, 21:15
Aktualisiert
07.03.14, 21:15
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NW) in der derzeit geltenden Fassung
-Marktplatz und Kirchweg-)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 27. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 12.02.2014: 8. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NW) in der derzeit geltenden Fassung -Marktplatz und KirchwegBezüglich des „Kirchweges“ fragt AV Herr Habicht an, warum die Busse nunmehr von Osten aus kommend in den „Kirchweg“ einbiegen würden und nicht wie seinerzeit geplant nur von Westen aus kommend. Nunmehr würden sie auch den Bürgersteig überfahren. FBL Herr Taron erläutert, dass der Grund im neuen Linienkonzept liege. Die Linienstruktur sei neu ausgebaut und um neue Linien ergänzt worden. Es wurden bereits Gespräche mit der KVG geführt, dass die Umsetzung nicht mehr so läuft, wie damals besprochen. Die Situation sei nicht glücklich, da der Bus bei der Einfahrt in den Kirchweg weit auf die Gegenspur ausweichen müsse. Eine Durchfahrt bis zum Kreisverkehr um dortzu wenden sei zu zeitintensiv. Beschluss: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Anlage „Marktplatz und Kirchweg“ (Flurstücke 368, 470, 471, 472, 473, Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft eines öffentlichen Platzes und einer Gemeindestraße. Sie wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (Str WG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -