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Beschlusstext (Bilanzielle Betrachtung bzw. Möglichkeiten der Eingliederung der Eigenbetriebe Straßen und Immobilien in die Kernverwaltung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
07.10.16, 12:55
Aktualisiert
07.10.16, 12:55
Beschlusstext (Bilanzielle Betrachtung bzw. Möglichkeiten der Eingliederung der Eigenbetriebe Straßen und Immobilien in die Kernverwaltung)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 04.10.2016 19 Bilanzielle Betrachtung bzw. Möglichkeiten der Eingliederung der Eigenbetriebe Straßen und Immobilien in die Kernverwaltung 155/2016 2. Ergänzung Die Verwaltung wird beauftragt, die Eingliederung des Eigenbetriebes Straßen unverzüglich in die Wege zu leiten und den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss regelmäßig über den Fortschritt zu berichten. Nach abschließender Eingliederung des Eigenbetriebs Straßen, wird die Verwaltung beauftragt, die Eingliederung des Eigenbetriebes Immobilien in die Wege zu leiten und dem Haupt-, Finanzund Personalausschuss sofort darüber in Kenntnis zu setzen. Die während des Beratungsprozesses ermittelten Synergien, werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss frühzeitig mitgeteilt. Die Neubewertung der Schulden und des Vermögens werden hauptsächlich durch die Verwaltung durchgeführt, soweit dies die personellen Ressourcen zulassen. Spezielle kaufmännische und organisatorische Fragestellungen werden fachlich mit einem Berater abgestimmt. Die Vorlage wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)