Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
07.10.16, 12:55
Aktualisiert
07.10.16, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 04.10.2016
19
Bilanzielle Betrachtung bzw. Möglichkeiten der Eingliederung der Eigenbetriebe Straßen und
Immobilien in die Kernverwaltung 155/2016 2. Ergänzung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eingliederung des Eigenbetriebes Straßen unverzüglich in die
Wege zu leiten und den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss regelmäßig über den Fortschritt
zu berichten.
Nach abschließender Eingliederung des Eigenbetriebs Straßen, wird die Verwaltung beauftragt,
die Eingliederung des Eigenbetriebes Immobilien in die Wege zu leiten und dem Haupt-, Finanzund Personalausschuss sofort darüber in Kenntnis zu setzen.
Die während des Beratungsprozesses ermittelten Synergien, werden dem Haupt-, Finanz- und
Personalausschuss frühzeitig mitgeteilt.
Die Neubewertung der Schulden und des Vermögens werden hauptsächlich durch die Verwaltung
durchgeführt, soweit dies die personellen Ressourcen zulassen. Spezielle kaufmännische und organisatorische Fragestellungen werden fachlich mit einem Berater abgestimmt.
Die Vorlage wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)