Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.02.12, 04:10
Aktualisiert
02.03.12, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreistages am 14.12.2011 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 33.2
SozialTicket
V 215/2011
hier: Beschluss des Kreises Euskirchen über die Einführung
des SozialTickets im Kreis Euskirchen und der Übertragung der
entsprechenden Finanzmittel des Landes auf den ZV VRS
Der Kreistag beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte
33.1 und 33.2 zusammen zu behandeln.
Unter Bezugnahme auf den Inhalt des Antrages 73/2011 seiner
Fraktion führt Fraktionsvorsitzender Bell ergänzend aus, dass
der Personenkreis bzw. die berechtigte Zielgruppe erweitert und
kein preisstufenabhängiges Sozialticket , sondern ein VRSweites Monatsticket zum Preis von 15 Euro eingeführt werden
sollte.
Die Vorgaben im Sinne der Richtlinien des Ministeriums für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes
NRW seien nicht ausreichend und unsozial; die
Kostenberechnungen, die Anzahl der Nutzer etc. aufgrund der
Schätzungen des VRS seien nicht nachprüfbar.
Wenn es möglich sei, Großkunden des VRS höhere Rabatte
einzuräumen, müsste dies auch bei sozial schwächeren
Personengruppen möglich sein.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz vermisst immer noch
die bereits in der Sitzung des Fachausschusses und des
Kreisausschusses angemahnten konkreten
Finanzierungsvorschläge der Fraktion DIE LINKE. Populistische
Anträge allein seien nicht ausreichend. Aus der Sicht der SPDFraktion sollte daher der Kreistag der Beschlussempfehlung der
Verwaltung gemäß der Vorlage 215/2011 zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
schliesst sich den Ausführungen seines Vorredners an. Er weist
ergänzend auf das Beispiel des Kreises Düren hinsichtlich der
Einführung eines sog. "Mobilitätstickets" hin, über dessen
Einführung nachgedacht werden sollte.
CDU-Kreistagsmitglied Kolvenbach gibt zu bedenken, dass es
hier um die Einführung eines verbundweiten Tickets ginge, für
das der VRS zuständig sei. Zur Zeit erübrige sich daher eine
weitere Diskussion.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende zuerst die Vorlage 215/2011 zur Abstimmung.
Der Kreistag beschließt unter der Voraussetzung, dass eine
dauerhafte und ausreichende Förderung durch das Land NRW
gewährleistet ist und finanzielle Belastungen für den Kreis und
seine Kommunen ausgeschlossen sind, zum 01.01.2012 für die
gemäß der Richtlinie Sozialticket 2011 des MWEBWV
berechtigte Zielgruppe (SGB II-Empfänger, SGB XIIEmpfänger, Empfänger von Leistungen nach dem
Asylbewerbergesetz und Empfänger von Leistungen von
Kriegsopferfürsorge) im Kreis Euskirchen das
preisstufenabhängige SozialTicket des Verkehrsverbundes
Rhein-Sieg einzuführen sowie die für den Kreis eingeplanten
Finanzmittel des MWEBWV zur Rabattierung von
Ticketangeboten des öffentlichen Personennahverkehrs für die
o. a. Berechtigtengruppen zweckgebunden und vollständig
tarifmindernd an den Zweckverband Verkehrsverbund RheinSieg zur Ausschüttung an die anspruchsberechtigten
Verkehrsunternehmen zu übertragen.
Weiterhin wird die VRS GmbH aufgefordert, dafür Sorge zu
tragen, dass eine jährliche Überprüfung der Auskömmlichkeit
erfolgt und im Falle der Nichtauskömmlichkeit das Ticket
schnellstmöglich vom Markt genommen wird.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen
und 1 Enthaltung
Damit wird der Antrag 73/2011 abgelehnt.