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Beschlußtext (Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste Aufstellung der Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste hier: - Aufstellungsbeschlüsse - Beschlüsse zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
17.03.14, 10:32
Aktualisiert
17.03.14, 10:32
Beschlußtext (Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste 

Aufstellung der Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste

hier:  - Aufstellungsbeschlüsse
- Beschlüsse zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden   und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlußtext (Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste 

Aufstellung der Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste

hier:  - Aufstellungsbeschlüsse
- Beschlüsse zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden   und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 26. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 06.03.2014: 4. Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste Aufstellung der Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste hier: - Aufstellungsbeschlüsse - Beschlüsse zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Eingangs gibt AV Herr Puchert-Blöbaum bekannt, dass der Verwaltung seit heute Mittag eine Unterschriftenliste zur Ablehnung der geplanten Änderung des Baurechtes im Dorf Greste vorliegt. Die Unterzeichneten begründen die Ablehnung damit, dass sie nicht ausreichend informiert worden seien. Bevor Herr Loh vom Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten aus Rheda Wiedenbrück mit seinen Ausführungen und der Präsentation beginnt, erläutert AV Herr PuchertBlöbaum für die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer, wie in der Regel ein Bauleitplanverfahren abläuft. Es beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss im Hochbau- und Planungsausschuss, es folgen die frühzeitige Beteiligung und die öffentliche Auslegung und endet mit dem Satzungsbeschluss durch den Rat, so der Ausschussvorsitzende. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne plädiert für eine Vertagung, da längst noch nicht alle Fragen geklärt worden seien. Aus diesem Grund schlägt sie eine weitere separate Sitzung mit den Bürgerinnen und Bürgern aus Greste vor, wo über sämtliche Vor- und Nachteile in Bezug auf § 35 BauGB (Ensembleschutz) und § 34 BauGB (Einbeziehungssatzung) gesprochen und abgewogen werden solle. In dem Zusammenhang spricht AM Herr Hachmeister insbesondere die finanzielle Situation an. Er befürchtet, dass mit einer Satzung die Bürgerinnen und Bürger mit erheblichen Mehrkosten rechnen müssen. Dies sei mit der Grund, so AM Herr Hachmeister, dass er den Ensembleschutz für die vielleicht bessere Lösung halte. Die CDU-Fraktion ist auch für eine Zurückverweisung in die Fraktionen, da ihrer Meinung nach noch erheblicher Aufklärungsbedarf besteht. Außerdem sei es in der heutigen Sitzung nicht möglich, spezielle Fragen von den Anwesenden zu beantworten. Sie schlägt ebenfalls eine Gesprächsrunde mit den Bürgerinnen und Bürgern des Dorfes Greste vor, um dann -wenn es von Seiten der Betroffenen gewünscht werde- mit dem Verfahren fortzufahren. Die FDP-Fraktion schließt sich den Ausführungen an und hält eine Zurückverweisung in die Fraktionen zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls für notwendig. BM Herr Schemmel weist darauf hin, dass die Verwaltung vor längerer Zeit bereits den Auftrag vom Ausschuss erhalten habe, ein Planungskonzept zu erstellen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Protokoll vom 31.01.2008, Beschluss zu TOP 8 -öffentlicher Teil- vom AV verlesen. Vor diesem Hintergrund seien konstruktive Gespräche geführt und die Planung erstellt worden. Sollten nun noch nicht alle Fragen geklärt sein, so müsse man sich die Zeit nehmen, um eventuelle Missverständnisse auszuräumen, so der Bürgermeister. Dem schließt sich die SPD-Fraktion an. Sie ist der Ansicht, dass es nicht notwendig sei, unbedingt heute schon die Beschlüsse zu fassen. Auch werde sie nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger eine Satzung beschließen. Im Anschluss bittet AV Puchert-Blöbaum Herrn Loh um seine Ausführungen. (Die Präsentation ist als Anlage im Ratsinformationssystem einsehbar.) In erster Linie geht es darum, so Herr Loh, die große Qualität des Dorfes Greste als Kleinod mit klaren Strukturen zu erhalten, den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu berücksichtigen und die Nutzungsmöglichkeiten im Bestand für die im Außenbereich liegenden Höfe mit einer Einbeziehungssatzung zu erweitern bzw. zu verbessern, um so Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft möglichst in Einklang bringen zu können. In Kombination mit einer Gestaltungssatzung (s. Anlage) sei es möglich, das charakteristische Orts- und Landschaftsbild zu wahren. Auskünfte zu evtl. finanziellen Auswirkungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer könne er nicht geben. Dies sei nicht Bestandteil des Planungsrechtes. Im Anschluss an den Vortrag folgt eine rege Diskussion. Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach Alternativen. Sie ist der Meinung, dass eine Einbeziehungssatzung nach § 34 BauGB in Kombination mit der Gestaltungssatzung zu viele Vorgaben (Zwänge) enthält. Es wird befürchtet, dass diese Vorgaben mit den persönlichen Vorstellungen der Anwohnerinnen und Anwohner nicht übereinstimmen. Herr Loh erklärt, dass es Sinn mache, auf das zu setzen, was sich bisher auch bewährt habe. Trotz der Vorgaben in der Gestaltungssatzung sei eine große Bandbreite von Möglichkeiten für die Eigentümerinnen und Eigentümer in Greste gegeben. Diese Vorgehensweise wird vom Kreis Lippe befürwortet. Die vorliegenden Planungsinstrumente (Einbeziehungssatzung und Gestaltungssatzung) basieren auf der erstellten städtebaulichen Bestandsanalyse, welche von einem Eigentümer und der Gemeinde Leopoldshöhe in Auftrag gegeben worden ist. Auf Nachfrage erklärt Herr Oortman, dass die Einbeziehungssatzung vom privaten Auftraggeber finanziert wird. Lediglich bei der ergänzenden Gestaltungssatzung werde die Gemeinde sich beteiligen. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne hält eine Überprüfung der Gestaltungssatzung für unumgänglich. Es ist in jedem Fall noch detailliiert zu klären, was mit der Satzung möglich ist (dies im Zusammenhang mit der Erhaltung des Ortsbildes) und was die Vorgaben letztendlich für die Bürgerinnen und Bürger in Greste bedeuten. Die Fraktion hält zum Beispiel die gemäß Gestaltungssatzung möglichen 2,50 hohen Einfriedungen, die zulässigen grellen Farben in den Verzierungen oder Fassungen von Toren und Eingängen und auch die möglichen Firstverglasungen nicht unbedingt für ortstypisch. Weiter beauftragt die Fraktion Bündnis 90/ Grüne die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Eigentümerinnen und Eigentümer in Greste mit zusätzlichen Kosten in Bezug auf die Grundsteuer und evtl. Beiträge nach KAG rechnen müssen, wenn eine Einbeziehungssatzung in Kraft tritt. Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass der Sachverhalt nicht zu bestreiten sei. Es müsse eine Lösung für das Dorf Greste gefunden werden. Ziel war und müsse weiterhin sein, das Dorf Greste in seinen Strukturen zu erhalten und in dem Zusammenhang den Eigentümerinnen und Eigentümern zu helfen, ihre Gebäude zu erhalten, aber auch nutzen bzw. umnutzen zu können. Diese Möglichkeit bietet die Einbeziehungssatzung. Allerdings, so die Fraktion, werde sie nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger einen Satzungsbeschluss fassen. Die vorliegende Unterschriftenliste, so die CDU-Fraktion, mache deutlich, dass noch Erklärungsbedarf besteht. Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit in die Fraktionen zu verweisen, erneut Gespräche mit den Anwohnerinnen und Anwohner zu führen, um dann eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zu treffen. Sodann wird wie folgt abgestimmt: Beschluss: 1. Der Tagesordnungspunkt wird zur erneuten Beratung in die Fraktionen zurückverwiesen. 2. Es findet eine weitere Veranstaltung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Dorfes Greste, Vertretern der Politik und der Verwaltung statt, zu der die Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe einlädt. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt über die weitere Vorgehensweise. Beratungsergebnis: - einstimmig -