Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
17.03.14, 10:32
Aktualisiert
17.03.14, 10:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 26. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 06.03.2014:
4.
Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im
Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste
Aufstellung der Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel zur
Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im
Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste
hier: - Aufstellungsbeschlüsse
- Beschlüsse zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Eingangs gibt AV Herr Puchert-Blöbaum bekannt, dass der Verwaltung seit heute Mittag eine
Unterschriftenliste zur Ablehnung der geplanten Änderung des Baurechtes im Dorf Greste vorliegt.
Die Unterzeichneten begründen die Ablehnung damit, dass sie nicht ausreichend informiert worden
seien.
Bevor Herr Loh vom Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten aus Rheda
Wiedenbrück mit seinen Ausführungen und der Präsentation beginnt, erläutert AV Herr PuchertBlöbaum für die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer, wie in der Regel ein Bauleitplanverfahren
abläuft. Es beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss im Hochbau- und Planungsausschuss, es folgen die
frühzeitige Beteiligung und die öffentliche Auslegung und endet mit dem Satzungsbeschluss durch den
Rat, so der Ausschussvorsitzende.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne plädiert für eine Vertagung, da längst noch nicht alle Fragen geklärt
worden seien. Aus diesem Grund schlägt sie eine weitere separate Sitzung mit den Bürgerinnen und
Bürgern aus Greste vor, wo über sämtliche Vor- und Nachteile in Bezug auf § 35 BauGB
(Ensembleschutz) und § 34 BauGB (Einbeziehungssatzung) gesprochen und abgewogen werden solle.
In dem Zusammenhang spricht AM Herr Hachmeister insbesondere die finanzielle Situation an. Er
befürchtet, dass mit einer Satzung die Bürgerinnen und Bürger mit erheblichen Mehrkosten rechnen
müssen. Dies sei mit der Grund, so AM Herr Hachmeister, dass er den Ensembleschutz für die
vielleicht bessere Lösung halte.
Die CDU-Fraktion ist auch für eine Zurückverweisung in die Fraktionen, da ihrer Meinung nach noch
erheblicher Aufklärungsbedarf besteht. Außerdem sei es in der heutigen Sitzung nicht möglich,
spezielle Fragen von den Anwesenden zu beantworten. Sie schlägt ebenfalls eine Gesprächsrunde mit
den Bürgerinnen und Bürgern des Dorfes Greste vor, um dann -wenn es von Seiten der Betroffenen
gewünscht werde- mit dem Verfahren fortzufahren.
Die FDP-Fraktion schließt sich den Ausführungen an und hält eine Zurückverweisung in die Fraktionen
zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls für notwendig.
BM Herr Schemmel weist darauf hin, dass die Verwaltung vor längerer Zeit bereits den Auftrag vom
Ausschuss erhalten habe, ein Planungskonzept zu erstellen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das
Protokoll vom 31.01.2008, Beschluss zu TOP 8 -öffentlicher Teil- vom AV verlesen.
Vor diesem Hintergrund seien konstruktive Gespräche geführt und die Planung erstellt worden. Sollten
nun noch nicht alle Fragen geklärt sein, so müsse man sich die Zeit nehmen, um eventuelle
Missverständnisse auszuräumen, so der Bürgermeister.
Dem schließt sich die SPD-Fraktion an. Sie ist der Ansicht, dass es nicht notwendig sei, unbedingt
heute schon die Beschlüsse zu fassen. Auch werde sie nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und
Bürger eine Satzung beschließen.
Im Anschluss bittet AV Puchert-Blöbaum Herrn Loh um seine Ausführungen. (Die Präsentation ist als
Anlage im Ratsinformationssystem einsehbar.)
In erster Linie geht es darum, so Herr Loh, die große Qualität des Dorfes Greste als Kleinod mit klaren
Strukturen zu erhalten, den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu berücksichtigen und die
Nutzungsmöglichkeiten im Bestand für die im Außenbereich liegenden Höfe mit einer Einbeziehungssatzung zu erweitern bzw. zu verbessern, um so Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft möglichst in
Einklang bringen zu können. In Kombination mit einer Gestaltungssatzung (s. Anlage) sei es möglich,
das charakteristische Orts- und Landschaftsbild zu wahren.
Auskünfte zu evtl. finanziellen Auswirkungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer könne er nicht
geben. Dies sei nicht Bestandteil des Planungsrechtes.
Im Anschluss an den Vortrag folgt eine rege Diskussion.
Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach Alternativen. Sie ist der Meinung, dass eine
Einbeziehungssatzung nach § 34 BauGB in Kombination mit der Gestaltungssatzung zu viele Vorgaben
(Zwänge) enthält. Es wird befürchtet, dass diese Vorgaben mit den persönlichen Vorstellungen der
Anwohnerinnen und Anwohner nicht übereinstimmen.
Herr Loh erklärt, dass es Sinn mache, auf das zu setzen, was sich bisher auch bewährt habe. Trotz der
Vorgaben in der Gestaltungssatzung sei eine große Bandbreite von Möglichkeiten für die
Eigentümerinnen und Eigentümer in Greste gegeben. Diese Vorgehensweise wird vom Kreis Lippe
befürwortet.
Die vorliegenden Planungsinstrumente (Einbeziehungssatzung und Gestaltungssatzung) basieren auf
der erstellten städtebaulichen Bestandsanalyse, welche von einem Eigentümer und der Gemeinde
Leopoldshöhe in Auftrag gegeben worden ist.
Auf Nachfrage erklärt Herr Oortman, dass die Einbeziehungssatzung vom privaten Auftraggeber
finanziert wird. Lediglich bei der ergänzenden Gestaltungssatzung werde die Gemeinde sich beteiligen.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne hält eine Überprüfung der Gestaltungssatzung für unumgänglich.
Es ist in jedem Fall noch detailliiert zu klären, was mit der Satzung möglich ist (dies im Zusammenhang
mit der Erhaltung des Ortsbildes) und was die Vorgaben letztendlich für die Bürgerinnen und Bürger in
Greste bedeuten. Die Fraktion hält zum Beispiel die gemäß Gestaltungssatzung möglichen 2,50 hohen
Einfriedungen, die zulässigen grellen Farben in den Verzierungen oder Fassungen von Toren und
Eingängen und auch die möglichen Firstverglasungen nicht unbedingt für ortstypisch.
Weiter beauftragt die Fraktion Bündnis 90/ Grüne die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die
Eigentümerinnen und Eigentümer in Greste mit zusätzlichen Kosten in Bezug auf die Grundsteuer und
evtl. Beiträge nach KAG rechnen müssen, wenn eine Einbeziehungssatzung in Kraft tritt.
Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass der Sachverhalt nicht zu bestreiten sei. Es müsse eine Lösung
für das Dorf Greste gefunden werden. Ziel war und müsse weiterhin sein, das Dorf Greste in seinen
Strukturen zu erhalten und in dem Zusammenhang den Eigentümerinnen und Eigentümern zu helfen,
ihre Gebäude zu erhalten, aber auch nutzen bzw. umnutzen zu können. Diese Möglichkeit bietet die
Einbeziehungssatzung. Allerdings, so die Fraktion, werde sie nicht gegen den Willen der Bürgerinnen
und Bürger einen Satzungsbeschluss fassen.
Die vorliegende Unterschriftenliste, so die CDU-Fraktion, mache deutlich, dass noch Erklärungsbedarf
besteht. Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit in die Fraktionen zu verweisen, erneut Gespräche
mit den Anwohnerinnen und Anwohner zu führen, um dann eine Entscheidung über die weitere
Vorgehensweise zu treffen.
Sodann wird wie folgt abgestimmt:
Beschluss:
1. Der Tagesordnungspunkt wird zur erneuten Beratung in die Fraktionen zurückverwiesen.
2. Es findet eine weitere Veranstaltung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Dorfes Greste,
Vertretern der Politik und der Verwaltung statt, zu der die Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe
einlädt.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt über die weitere Vorgehensweise.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -