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Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW; hier: Widerrufung des Genehmigungsantrages der IEH, August-Scholl-Straße 5, 52393 Hürtgenwald, auf Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen in der Gemarkung Vossenack, Flur 11, Nr. 10,)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
92 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
03.07.17, 17:28
Aktualisiert
03.07.17, 17:28
Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW;
hier: Widerrufung des Genehmigungsantrages der IEH, August-Scholl-Straße 5, 52393 Hürtgenwald, auf Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen in der Gemarkung Vossenack, Flur 11, Nr. 10,) Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW;
hier: Widerrufung des Genehmigungsantrages der IEH, August-Scholl-Straße 5, 52393 Hürtgenwald, auf Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen in der Gemarkung Vossenack, Flur 11, Nr. 10,)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 13.07.2017 72/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: FB II Herr Grießhaber, Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 021.22 20.06.2017 öffentlich TOP- Nr.: Anregung und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW; hier: Widerrufung des Genehmigungsantrages der IEH, August-Scholl-Straße 5, 52393 Hürtgenwald, auf Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen in der Gemarkung Vossenack, Flur 11, Nr. 10, Flur 10, Nr. 19 und Flur 9 Nr. 39 Beschlussvorschlag: Der Beschluss ist in der Sitzung zu formulieren. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt € Sachverhalt: Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald werden Anregungen und Beschwerden vom Bürgermeister an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Laut § 6 Abs. 5 der gleichnamigen Satzung kann der Rat die Angelegenheit unmittelbar beraten und entscheiden. In naher Zukunft ist keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses terminiert. Aus diesem Grund macht der Rat der Gemeinde Hürtgenwald von seinem Recht gebrauch, die Anregung nach § 24 GO unmittelbar zu beraten und entscheiden. Zunächst wird auf den beigefügten Antrag verwiesen. Mit diesem wird beantragt, den Genehmigungsantrag der IEH, August-Scholl-Str. 5, 52393 Hürtgenwald, auf Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen in der Gemarkung Vossenack, Flur 11, Nr. 10, Flur 10, Nr. 19 und Flur 9 Nr. 39 per Ratsbeschluss zu widerrufen. - Seite 1 von 2 - zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Ein entsprechender Genehmigungsantrag auf Errichtung und Betrieb der in Rede stehenden fünf Windenergieanlagen wurde vom Rat der Gemeinde Hürtgenwald nicht gestellt und kann aus diesem Grund auch nicht vom Gremium widerrufen werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -