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Beschlussvorlage (Wahl eines/einer Ortsvorstehers/in für den Ortsteil Gey gem. § 39 GO)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
99 kB
Datum
09.11.2017
Erstellt
27.10.17, 13:01
Aktualisiert
27.10.17, 13:01
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 09.11.2017 öffentlich TOP- Nr.: 4 126/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Büro BM Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 026.9 26.10.2017 Wahl eines/einer Ortsvorstehers/in für den Ortsteil Gey gem. § 39 GO Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag des Vorsitzenden der CDU-Fraktion, die in der Ortschaft Gey bei der Kommunalwahl 2014 die Stimmenmehrheit erhalten hat, wird als Ortsvorsteher für die Ortschaft Gey Herr Paul Bolz gewählt. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt € Sachverhalt: Gemäß § 39 Abs. 6 GO wählt der Rat Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Der/Die Gewählte muss in dem Bezirk (Ortschaft) für den er/sie bestellt wird wohnen und dem Rat angehören können. Die Wahl von Stellvertretern für Ortsvorsteher sieht das Gesetz nicht vor. Der Ortsvorsteher von Gey, Herr Helmut Rößeler, ist am 05.09.2017 verstorben. Ein schriftlicher Antrag der CDU-Fraktion zur Wahl eines neuen Ortsvorstehers für die Ortschaft Gey liegt vor und ist die der Niederschrift als Anlage beigefügt. - Seite 1 von 2 - Das Ergebnis (Anzahl der Stimmen) in der Ortschaft Gey bei der Kommunalwahl 2014 stellt sich wie folgt dar: Gebiet CDU SPD FDP GRÜNE DIE LINKE Gey 443 198 67 86 41 Einzelbewerber Breuer - Unter Berücksichtigung der erzielten Mehrheit in Gey ergibt sich das Vorschlagsrecht für die CDUFraktion. Für das Wahlverfahren gilt § 50 Abs. 2 GO. Demnach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimme oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Grundlage einer Wahl sind Wahlvorschläge, wobei bereits ein einziger Vorschlag genügt. Gültige Stimmen können nur für vorgeschlagene Personen abgegeben werden. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ohne Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Das Vorschlagsrecht zur Wahl eines neuen Ortsvorstehers für Gey liegt bei der CDU-Fraktion. Der von der Fraktion vorgeschlagene, Herr Paul Bolz, Broichstraße 19, 52393 Hürtgenwald, hat seinen Wohnsitz in der Gemeinde Hürtgenwald im Ortsteil Gey und könnte dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald angehören. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -