Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
99 kB
Datum
09.11.2017
Erstellt
27.10.17, 13:01
Aktualisiert
27.10.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 09.11.2017
öffentlich
TOP- Nr.: 4
126/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Büro BM
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
026.9
26.10.2017
Wahl eines/einer Ortsvorstehers/in für den Ortsteil Gey gem. § 39 GO
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Vorsitzenden der CDU-Fraktion, die in der Ortschaft Gey bei der Kommunalwahl 2014 die Stimmenmehrheit erhalten hat, wird als Ortsvorsteher für die Ortschaft Gey
Herr Paul Bolz
gewählt.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
entfällt
€
Sachverhalt:
Gemäß § 39 Abs. 6 GO wählt der Rat Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei der Wahl des
Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Der/Die Gewählte muss in dem Bezirk (Ortschaft) für den er/sie bestellt wird wohnen und dem
Rat angehören können. Die Wahl von Stellvertretern für Ortsvorsteher sieht das Gesetz nicht vor.
Der Ortsvorsteher von Gey, Herr Helmut Rößeler, ist am 05.09.2017 verstorben.
Ein schriftlicher Antrag der CDU-Fraktion zur Wahl eines neuen Ortsvorstehers für die Ortschaft
Gey liegt vor und ist die der Niederschrift als Anlage beigefügt.
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Das Ergebnis (Anzahl der Stimmen) in der Ortschaft Gey bei der Kommunalwahl 2014 stellt sich
wie folgt dar:
Gebiet
CDU
SPD
FDP
GRÜNE
DIE LINKE
Gey
443
198
67
86
41
Einzelbewerber Breuer
-
Unter Berücksichtigung der erzielten Mehrheit in Gey ergibt sich das Vorschlagsrecht für die CDUFraktion.
Für das Wahlverfahren gilt § 50 Abs. 2 GO. Demnach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts
anderes bestimme oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Grundlage einer Wahl sind Wahlvorschläge, wobei bereits ein
einziger Vorschlag genügt. Gültige Stimmen können nur für vorgeschlagene Personen abgegeben
werden.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so
findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine
engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
ohne
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Das Vorschlagsrecht zur Wahl eines neuen Ortsvorstehers für Gey liegt bei der CDU-Fraktion. Der
von der Fraktion vorgeschlagene, Herr Paul Bolz, Broichstraße 19, 52393 Hürtgenwald, hat seinen
Wohnsitz in der Gemeinde Hürtgenwald im Ortsteil Gey und könnte dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald angehören.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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