Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
190 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 16:01
Aktualisiert
10.11.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 23.11.2017
143/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Herr Schieffer /
Herr Engels
Aktenzeichen:
Datum:
700.313 (2018)
07.11.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
Schmutz- und Niederschlagswasser;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2018
Beschlussvorschlag:
1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Schmutz- und Niederschlagswasser“ für
die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 wird festgestellt.
2) Der anteilige Fixkostenanteil liegt bei 26 %.
Die kalkulierten Gebühren lauten demnach:
a) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 114,72 €/Jahr,
b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,07 € je m³,
c) die Grundgebühr beträgt beim Niederschlagswasser 0,20 € je m² versieg. Fläche,
d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,93 € je m² und
e) die Zwischenzählergebühr beträgt 32,50 € pro Jahr festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Kosten:
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2.813.978,92 €
Erlöse:
Produkt:
2.813.978,92 €
91121
Sachverhalt:
Es war politischer Wille die Kalkulationen sukzessive auf einen dreijährigen Turnus umzustellen.
Äquivalent wie beim Winterdienst wird nun auch die Kalkulation für den Bereich "Entwässerung
und Abwasserbeseitigung" vorgenommen.
Auf der Grundlage der für die Jahre 2018 bis 2020 geplanten Haushaltsansätze ist die
Neuberechnung der Gebühren für den Bereich "Entwässerung und Abwasserbeseitigung" erfolgt
(Anlage 2).
Die Kosten im Abwasserbereich setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen/ kalk. Verzinsung
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die veranschlagten Personalkosten aus dem Vorjahr in Höhe von 71.794,00 € fallen im Mittel
(2018-2020) auf 63.456,67 €. Diese leichte Veränderung ist mit geringfügigen Anpassungen bei
den Stellenanteilen zu begründen. Beim Verwaltungskostenbeitrag wurden die Werte aus dem
KGSt-Gutachten (Kosten eines Arbeitsplatzes 2017) berücksichtigt.
In den Bereichen der „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ und „Sonstigen ordentlichen
Aufwendungen“ werden die Ansätze im Durchschnitt der nächsten 3 Jahre um 25.333,33 €
steigen. Dies ist im Wesentlichen mit höheren Kosten im Bereich der Kanalunterhaltung zu
begründen.
Im Bereich der kalkulatorischen Kosten sind u. a. durch die Fortschreibung der
Wiederbeschaffungszeitwerte keine nennenswerten höheren Kosten anzusetzen. Entsprechend
der aktuellen Rechtsprechung erfolgt die kalkulatorische Verzinsung mit
6,37 %.
Bei den „Transferaufwendungen“ ist im Mittel der Wert bis auf 11.666,67 € im Wesentlichen gleich
geblieben. Der Wasserverbandsbeitrages liegt aktuell bei 1.636.000,00 €.
Bei der Abrechnung für das Jahr 2016 hat sich ein Überschuss in Höhe von 97.900,02 € ergeben
(Anlage 2). Dieser Betrag wurde im Jahresabschluss 2016 der Gebührenausgleichsrücklage
zugeführt. Um gewisse Gebührenstabilität zu gewährleisten und um mögliche Risiken auffangen
zu können, wird im Rahmen der Kalkulation der komplette Betrag von 97.900,02 € berücksichtigt.
Des Weiteren wird der Restüberschuss aus dem Jahr 2015 (129.630,17 – 49.630,17 = 80.000,00
€) berücksichtigt.
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Als Erlöse für die nächste Gebührenperiode ist mit Erstattungen von durchschnittlich jährlich
28.333,33 € durch den WVER sowie der Abwasserabgabe zu rechnen.
Wie bereits in den letzten Jahren wird die Gemeinde Hürtgenwald durch das Land NordrheinWestfalen eine Abwassergebührenhilfe erhalten. Dies wird voraussichtlich auch in der
kommenden Gebührenperiode (2018-2020) der Fall sein. Hier wird nach dem Vorsichtsprinzip der
geringste erhaltene Subventionsbetrag mit 51.856,00 € (2018) pro Jahr angenommen.
Als Folge der gestiegenen Fixkosten ist die Grundgebühr im Schmutzwasser dementsprechend
angepasst worden.
Die Zwischenzählergebühr wurde gemäß Anlage 1 mit 32,50 € je Zähler ab 2018 für den Zeitraum
von 6 Jahren bis längstens 2025 kalkuliert. Der Zähler selbst, der Einbau und die Verplombung
durch den Wasserversorgungsträger sind ebenso wie die jährliche Ablese- und
Verwaltungsgebühr in der Zwischenzählergebühr enthalten und bleiben in unveränderter Höhe
bestehen.
Die fortschreitende Bearbeitung der überprüften Niederschlagswasserfälle und der damit
verbundenen Mehrflächen tragen zur Senkung der Gebühren im Bereich des
Niederschlagswassers bei.
Nach der als Anlage 1 beiliegenden Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
2017
Niederschlagswasser
Schmutzwasser
Grundgebühr
Einleitungsgebühr
Grundgebühr
Einleitungsgebühr
0,20 € je m² für
Vorhalteleistungen
0,98 € je m²
Niederschlagswasser
108,00 € je Anschluss
für Vorhalteleistungen
3,45 € je m³ Frischwasser
2018
Niederschlagswasser
Schmutzwasser
Grundgebühr
Einleitungsgebühr
Grundgebühr
Einleitungsgebühr
2018-2020
2018-2020
2018-2020
2018-2020
0,20 € je m² für
Vorhalteleistungen
0,93 € je m²
Niederschlagswasser
114,72 € je Anschluss
für Vorhalteleistungen
3,07 € je m³ Frischwasser
Die Gebührensatzung 2018 wird auf Grund von Erkenntnissen aus einem gerichtlichen Verfahren
überarbeitet und bis zum Sitzungstag nachgereicht.
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zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten
decken.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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