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Beschlussvorlage (Schmutz- und Niederschlagswasser; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2018)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
190 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 16:01
Aktualisiert
10.11.17, 16:01
Beschlussvorlage (Schmutz- und Niederschlagswasser;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 23.11.2017 143/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Herr Schieffer / Herr Engels Aktenzeichen: Datum: 700.313 (2018) 07.11.2017 öffentlich TOP- Nr.: Schmutz- und Niederschlagswasser; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2018 Beschlussvorschlag: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Schmutz- und Niederschlagswasser“ für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 wird festgestellt. 2) Der anteilige Fixkostenanteil liegt bei 26 %. Die kalkulierten Gebühren lauten demnach: a) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 114,72 €/Jahr, b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,07 € je m³, c) die Grundgebühr beträgt beim Niederschlagswasser 0,20 € je m² versieg. Fläche, d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,93 € je m² und e) die Zwischenzählergebühr beträgt 32,50 € pro Jahr festgelegt. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Kosten: - Seite 1 von 4 - 2.813.978,92 € Erlöse: Produkt: 2.813.978,92 € 91121 Sachverhalt: Es war politischer Wille die Kalkulationen sukzessive auf einen dreijährigen Turnus umzustellen. Äquivalent wie beim Winterdienst wird nun auch die Kalkulation für den Bereich "Entwässerung und Abwasserbeseitigung" vorgenommen. Auf der Grundlage der für die Jahre 2018 bis 2020 geplanten Haushaltsansätze ist die Neuberechnung der Gebühren für den Bereich "Entwässerung und Abwasserbeseitigung" erfolgt (Anlage 2). Die Kosten im Abwasserbereich setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:       Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen/ kalk. Verzinsung Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Die veranschlagten Personalkosten aus dem Vorjahr in Höhe von 71.794,00 € fallen im Mittel (2018-2020) auf 63.456,67 €. Diese leichte Veränderung ist mit geringfügigen Anpassungen bei den Stellenanteilen zu begründen. Beim Verwaltungskostenbeitrag wurden die Werte aus dem KGSt-Gutachten (Kosten eines Arbeitsplatzes 2017) berücksichtigt. In den Bereichen der „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ und „Sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ werden die Ansätze im Durchschnitt der nächsten 3 Jahre um 25.333,33 € steigen. Dies ist im Wesentlichen mit höheren Kosten im Bereich der Kanalunterhaltung zu begründen. Im Bereich der kalkulatorischen Kosten sind u. a. durch die Fortschreibung der Wiederbeschaffungszeitwerte keine nennenswerten höheren Kosten anzusetzen. Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung erfolgt die kalkulatorische Verzinsung mit 6,37 %. Bei den „Transferaufwendungen“ ist im Mittel der Wert bis auf 11.666,67 € im Wesentlichen gleich geblieben. Der Wasserverbandsbeitrages liegt aktuell bei 1.636.000,00 €. Bei der Abrechnung für das Jahr 2016 hat sich ein Überschuss in Höhe von 97.900,02 € ergeben (Anlage 2). Dieser Betrag wurde im Jahresabschluss 2016 der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt. Um gewisse Gebührenstabilität zu gewährleisten und um mögliche Risiken auffangen zu können, wird im Rahmen der Kalkulation der komplette Betrag von 97.900,02 € berücksichtigt. Des Weiteren wird der Restüberschuss aus dem Jahr 2015 (129.630,17 – 49.630,17 = 80.000,00 €) berücksichtigt. - Seite 2 von 4 - Als Erlöse für die nächste Gebührenperiode ist mit Erstattungen von durchschnittlich jährlich 28.333,33 € durch den WVER sowie der Abwasserabgabe zu rechnen. Wie bereits in den letzten Jahren wird die Gemeinde Hürtgenwald durch das Land NordrheinWestfalen eine Abwassergebührenhilfe erhalten. Dies wird voraussichtlich auch in der kommenden Gebührenperiode (2018-2020) der Fall sein. Hier wird nach dem Vorsichtsprinzip der geringste erhaltene Subventionsbetrag mit 51.856,00 € (2018) pro Jahr angenommen. Als Folge der gestiegenen Fixkosten ist die Grundgebühr im Schmutzwasser dementsprechend angepasst worden. Die Zwischenzählergebühr wurde gemäß Anlage 1 mit 32,50 € je Zähler ab 2018 für den Zeitraum von 6 Jahren bis längstens 2025 kalkuliert. Der Zähler selbst, der Einbau und die Verplombung durch den Wasserversorgungsträger sind ebenso wie die jährliche Ablese- und Verwaltungsgebühr in der Zwischenzählergebühr enthalten und bleiben in unveränderter Höhe bestehen. Die fortschreitende Bearbeitung der überprüften Niederschlagswasserfälle und der damit verbundenen Mehrflächen tragen zur Senkung der Gebühren im Bereich des Niederschlagswassers bei. Nach der als Anlage 1 beiliegenden Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze: 2017 Niederschlagswasser Schmutzwasser Grundgebühr Einleitungsgebühr Grundgebühr Einleitungsgebühr 0,20 € je m² für Vorhalteleistungen 0,98 € je m² Niederschlagswasser 108,00 € je Anschluss für Vorhalteleistungen 3,45 € je m³ Frischwasser 2018 Niederschlagswasser Schmutzwasser Grundgebühr Einleitungsgebühr Grundgebühr Einleitungsgebühr 2018-2020 2018-2020 2018-2020 2018-2020 0,20 € je m² für Vorhalteleistungen 0,93 € je m² Niederschlagswasser 114,72 € je Anschluss für Vorhalteleistungen 3,07 € je m³ Frischwasser Die Gebührensatzung 2018 wird auf Grund von Erkenntnissen aus einem gerichtlichen Verfahren überarbeitet und bis zum Sitzungstag nachgereicht. - Seite 3 von 4 - zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten decken. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -