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Beschlussvorlage (Anlage 3 1499330814_kalkulatorischer_zinssatz_2018)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
161 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 16:01
Aktualisiert
10.11.17, 16:01
Beschlussvorlage (Anlage 3 1499330814_kalkulatorischer_zinssatz_2018)

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Inhalt der Datei

 Kalkulatorischer Zinssatz 2018  Kalkulatorischer Zinssatz 2018 Der nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendende kalkulatorische Zinssatz für das Kalkulationsjahr 2018 lautet: 5,87 Prozent. Datengrundlage für die Festlegung ist der Mittelwert der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten aus den vergangenen fünfzig Jahren (1967 bis 1 2016). Diese Werte werden von der deutschen Bundesbank veröffentlicht. Sie werden in der Kapitalmarktstatistik auf der Seite 36 (Spalte „Öffentliche Pfandbriefe“) aufgeführt. Der oben angegebene Zinssatz kann um 0,5 %-Punkte erhöht werden. Dies ist möglich, „um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass wegen der die Anlagezinsen regelmäßig übersteigenden Kreditzinsen ein etwaiger Fremdkapitalanteil zu einem höheren Zinssatz zu berücksichtigen 2 ist“. Diese Information wird von der gpaNRW für jedes Kalkulationsjahr aktualisiert und veröffent3 licht. Fundstellen  OVG Urteil vom 13. April 2005  VG Urteil vom 09. August 2010  Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank Bei Fragen wenden Sie sich an Inga Bohm (E-Mail: inga.bohm@gpa.nrw.de; Tel.: 02323/1480-313). Stand Juni 2017 1 vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03, zitiert durch VG Düsseldorf, Urteil vom 9. August 2010 - 5K 1552/10 - (RN 67 und 71) 2 vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03, zitiert durch VG Düsseldorf, Urteil vom 9. August 2010 - 5K 1552/10 – (RN 69) 3 Es handelt sich bei dieser Information um eine Serviceleistung der gpaNRW. Die Kommunen entscheiden über die Verwendung in eigener Verantwortung. Seite 1 von 1