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Beschlussvorlage (Inanspruchnahme des Förderprogramms "NRW Bank Gute Schule 2020" Konzept zur Umsetzung der Maßnahmen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
178 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
02.10.17, 16:01
Aktualisiert
02.10.17, 16:01
Beschlussvorlage (Inanspruchnahme des Förderprogramms "NRW Bank Gute Schule 2020"
Konzept zur Umsetzung der Maßnahmen) Beschlussvorlage (Inanspruchnahme des Förderprogramms "NRW Bank Gute Schule 2020"
Konzept zur Umsetzung der Maßnahmen) Beschlussvorlage (Inanspruchnahme des Förderprogramms "NRW Bank Gute Schule 2020"
Konzept zur Umsetzung der Maßnahmen) Beschlussvorlage (Inanspruchnahme des Förderprogramms "NRW Bank Gute Schule 2020"
Konzept zur Umsetzung der Maßnahmen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 12.10.2017 öffentlich TOP- Nr.: 116/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: 970.90-001 29.09.2017 Inanspruchnahme des Förderprogramms "NRW Bank Gute Schule 2020" Konzept zur Umsetzung der Maßnahmen Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Mit der Umsetzung des Programms "Gute Schule 2020" wird im Haushaltsjahr 2018 begonnen. 2. Der Betrag aus dem Programm "Gute Schule 2020" des Jahres 2017 wird in das Jahr 2018 vorgetragen. 3. Die Sanierungs- und Digitalisierungsmaßnahmen werden, wie im Sachverhalt dargestellt, hiermit finanziert. 4. Das Konzept lt. Anlage 1 wird beschlossen. 5. Über den Fortlauf der Umsetzung des Programms ist in den Schulausschusssitzungen zu berichten. 6. Aus dem Programm Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Art. 104 c des Grundgesetzes werden die Sanierungsmaßnahmen in der Turnhalle Gey mit 53.000,00 € finanziert. 7. Über die Verwendung der verbleibenden rd. 234.588,00 € aus den Bundesmitteln sind weitere Maßnahmen anzumelden und ein entsprechender Beschluss des Rates erforderlich. - Seite 1 von 4 - € Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90311 und 90312 Sachverhalt: Das Land NRW beabsichtigt, die Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Hierzu stellt die NRW.Bank den nordrhein-westfälischen Kommunen in den Jahren 2017 – 2020 durch das Programm „Gute Schule 2020“ Kredite in einer Gesamthöhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Das Land übernimmt in voller Höhe die Tilgungsleistungen und – soweit sie notwendig werden – auch die Zinsleistungen für sämtliche Kredite, die die Kommunen im Rahmen des Programms aufnehmen. Die Tilgungs- und ggfs. Zinsleistungen werden vom Land unmittelbar an die NRW.BANK geleistet. Die Laufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Hierzu ist vom Rat nach § 1 Abs.2 des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur (Gute Schule 2020) ein Konzept im Laufe des Jahres 2017 zu beschließen, welche Vorhaben aus dem Programm "Gute Schule 2020" finanziert werden sollen. Mit dem Programm „Gute Schule 2020“ werden Kredite für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der baulichen und digitalen Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Sowohl investive als auch konsumtive Maßnahmen dürfen somit aus Mitteln des Programms finanziert werden. Dazu zählen: -die bauliche Sanierung und Modernisierung, -der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur, -Digitalisierungsmaßnahmen, -Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden-Investitionsvorhabens sind (sofern der Erwerb nicht mehr als zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgte). Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter (z. B. mobile Endgeräte), reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben (im Sinne des steuerlichen Leasingbegriffs) sowie Liquiditätsbedarf. Gebäude, die sich nicht auf dem Schulgelände befinden, sind von der Finanzierung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben. Die Darlehen werden mit dem Antragsformular direkt bei der NRW.BANK beantragt. Die Auszahlung erfolgt immer Mitte des auf die Zusage folgenden Monats in einem Umfang von bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben. Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Eine Antragstellung ist bis Anfang November 2020 möglich; der letzte Auszahlungstermin ist voraussichtlich der 15. Dezember 2020. Danach ergeben sich für die Gemeinde Hürtgenwald folgende Kreditkontingente: 2017 2018 2019 2020 Summe: 127.715 € 127.715 € 127.715 € 127.715 € 510.860 € - Seite 2 von 4 - Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente des laufenden Kalenderjahres werden jeweils einmalig in das folgende Kalenderjahr übertragen. Nach § 2 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Infrastruktur in NordrheinWestfalen (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) erstellen Kommunen, welche Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft (Rat) zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. In der Anlage 1 sind die möglichen Vorhaben der einzelnen Schulen aufgelistet. Sanierungsbedarfe größeren Ausmaßes bestehen in der Grundschule Straß sowie in der Grundschule Vossenack mit den Teilstandorten in Bergstein und Vossenack sowie im Schulzentrum. Zum Schulzentrum ist darüber hinaus anzumerken, dass die aufgelisteten Sanierungsmaßnahmen vom Eigentümer des Gebäudes durchgeführt werden müssen. Insgesamt sind die Sanierungsmaßnahmen durch das Gebäudemanagement mit 441.000,00 € beziffert worden. Diese gemeldeten Vorhaben müssen nunmehr in eine zeitliche Reihenfolge gebracht werden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die wichtigsten Sanierungsmaßnahmen zuerst umgesetzt werden müssen. Der mögliche zeitliche Ablauf ergibt sich aus der beiliegenden Anlage 1. Hierbei handelt es sich um ein Konzept auf der Grundlage des heutigen Standes. Möglicherweise ergeben sich im Laufe der Zeit Anpassungen, da nicht mehrere Maßnahmen parallel durchgeführt werden können, Bauverzögerungen eintreten oder neue Vorhaben, z. B. Brandschutz-maßnahmen in den Schulstandorten Bergstein oder Straß), entstehen. Neben den dringenden Sanierungsmaßnahmen sollen aus diesem Programm die Digitalisierung in den Grundschulstandorten weiter fortgesetzt werden. Hierfür sind 65.000,00 € vorgesehen. Im Einzelnen ergeben sie sich aus der beiliegenden Anlage. Hinzuweisen in diesem Zusammenhang ist, dass wegen der fortgeschrittenen Jahreszeit mit dem Beginn der Vorhaben erst im kommenden Jahr begonnen werden soll. Hierbei werden die für das Jahr 2017 vorgesehenen Mittel in Höhe von 127.715,00 € in das Folgejahr vorgetragen. Somit stehen im kommenden Jahr insgesamt 255.430,00 € zur Verfügung. Abschließend noch der Hinweis, dass der Bundestag und Bundesrat das Gesetz für die Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c Grundgesetz - des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) beschlossen hat. Hierfür werden durch den Bund insgesamt 3,5 Mrd. € über die jeweiligen Länder an die Kommunen verteilt. Der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Betrag beläuft sich auf 1,125 Mrd. €. Entsprechend einer vorläufigen Mitteilung wird die Gemeinde Hürtgenwald hiervon einen Betrag in Höhe von 289.588,00 € erhalten. Einzelheiten können der beiliegenden Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern (Anlage 2) entnommen werden. Zu diesem Programm sind bisher keine Vorhaben angemeldet. Allerdings könnten im kommenden Jahr mögliche Sanierungsmaßnahmen in der Turnhalle in Gey vorgenommen werden. Folgende dringende Vorhaben sind beabsichtigt: Sanierung Duschen aufgrund Wasserbeprobung/Legionellenbefund Flachdachsanierung im Bereich der Duschen Austausch unzulässiger Quecksilberdampfleuchten Summe: - Seite 3 von 4 - 20.000 € 20.000 € 15.000 € 55.000 € Über die Verwendung der verbleibenden rd. 234.588 € aus diesen Bundesmitteln sind weitere Maßnahmen anzumelden und ein entsprechender Beschluss erforderlich. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine, da haushaltsneutral finanziert wird. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Um die dringend notwendigen Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie der fortschreitenden Digitalisierung in den Grundschulen durchzuführen, sollte dem Rat empfohlen werden, dem Konzept zuzustimmen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -