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Beschlussvorlage (Baugebiet "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack; hier: Erschließungsvertrag für den 2. Bauabschnitt)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:01
Aktualisiert
17.11.17, 12:01
Beschlussvorlage (Baugebiet "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack;
hier: Erschließungsvertrag für den 2. Bauabschnitt) Beschlussvorlage (Baugebiet "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack;
hier: Erschließungsvertrag für den 2. Bauabschnitt)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 30.11.2017 öffentlich TOP- Nr.: 162/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: 3 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 921.418 F/Ra 15.11.2017 Baugebiet "An der Wurzel" im Ortsteil Vossenack; hier: Erschließungsvertrag für den 2. Bauabschnitt Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat, dem der Beschlussvorlage beiliegenden Entwurf des Erschließungsvertrages für die Erschließung des 2. Bauabschnittes für das Baugebiet „An der Wurzel“ zuzustimmen und den Bürgermeister zu ermächtigen, den Erschließungsvertrag mit der GEBIG Immobilien- und Projektentwicklung GmbH, Köln, abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 91211 € Sachverhalt: Wie unter TOP 11 (Beschluss-Vorlage 42/2017) in der Gemeinderatssitzung am 18.05.2017 vorgetragen, hat die GEBIG GmbH zwischenzeitlich die Erschließung und Vermarktung des bisher nicht erschlossenen Areals des vorgenannten Baugebietes von der VVG (Kreis Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH) übernommen. Für die Erschließung des 2. Bauabschnittes ist mit der GEBIG nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen. Dieser ist als Anlage beigefügt und entspricht überwiegend demjenigen, der seinerzeit zwischen der Gemeinde und der GWS für den 1. Abschnitt abgeschlossen wurde. - Seite 1 von 2 - Anzumerken ist, dass die GEBIG den 2. Bauabschnitt in zwei weiteren Bauabschnitten (2 a und 2 b) durchführen wird. Der Bauabschnitt 2 a umfasst die Anbindung an die „Paul-HeinemannStraße“ und den südöstlichen Ast des Straßenzuges zum Wirtschaftsweg hin. Der Bauabschnitt 2 b umfasst den nordwestlichen Ast zum „Germeter“ hin. Gemäß § 5 Abs. 3 des Erschließungsvertrages wird mit der Erschließung des Bauabschnittes 2 b erst begonnen, wenn ca. 60 % der Hochbaumaßnahmen im Bauabschnitt 2 a bezugsfertig sind, spätestens jedoch nach sieben Jahren nach Baubeginn des Bauabschnittes 2 a. Die GEBIG beabsichtigt, mit der Erschließung im zeitigen Frühjahr 2018 zu beginnen. Die Vermarktung der Grundstücke soll über den Winter erfolgen. 1 Anlage zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -