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Mitteilungsvorlage (Kommunale Kindertageseinrichtungen; hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den "Kindergartenpool")

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
177 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
21.09.17, 10:17
Aktualisiert
21.09.17, 10:17
Mitteilungsvorlage (Kommunale Kindertageseinrichtungen; 
hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den "Kindergartenpool") Mitteilungsvorlage (Kommunale Kindertageseinrichtungen; 
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 21.09.2017 öffentlich TOP- Nr.: 114/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 2 Frau Görgen Aktenzeichen: Datum: 460.1 18.09.2017 Kommunale Kindertageseinrichtungen; hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den "Kindergartenpool" Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? grds. Ja, ca. 60.000 – 70.000 € jährlich Produkt: 90611 Sachverhalt: Wie bereits mündlich in der Ratssitzung am 13.07.2017 im nichtöffentlichen Teil unter TOP 22 „mündliche Mitteilungen“ mitgeteilt wurde, ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Kindergartenpool nach fast 20-jähriger Laufzeit durch die Kommunen Nideggen, Niederzier und Nörvenich gekündigt worden. Die Kündigung der Stadt Nideggen erfolgte bereits im Jahr 2015. Die Gemeinde Nörvenich hat den Vertrag gekündigt, weil deren eigene Einrichtungen in die Trägerschaft des Kreises Düren übertragen wurden. Die Kündigung der Gemeinde Niederzier ist wegen angenommenem Wegfall der Geschäftsgrundlage (nach Übertragung der Einrichtungen der Gemeinde Nörvenich an den Kreis Düren) aus wichtigem Grund „mit sofortiger Wirkung“ erfolgt. Weitere Kündigungen liegen aktuell nicht vor. Die Kündigungen der Stadt Nideggen und der Gemeinde Nörvenich wurden fristwahrend auf Basis der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 erklärt. Da Uneinigkeiten insbesondere über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung der Gemeinde Niederzier bestand, wurde auf Veranlassung der Bürgermeisterkonferenz die Angelegenheit vom Städte- und Gemeindebund NRW rechtlich bewertet. Dessen Stellungnahme liegt dieser Vorlage als Anlage - Seite 1 von 3 - bei. Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes liegen ausreichende Gründe für eine sofort wirksame Kündigung der Gemeinde Niederzier („aus wichtigem Grund“) nicht vor, andererseits sei jedoch auch nicht fristwahrend ordentlich gekündigt worden. In Folge wäre die in den 1990er Jahren geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Kindergartenpool durch die übrigen Kommunen (zumindest mit elf Städten/Gemeinden, ggfls. aber auch mit deren zwölf inklusive der Gemeinde Niederzier) weiterzuführen. Ein Fortbestehen des Kindergartenpools mit nicht allen vorher beteiligten Kommunen würde jedoch dem eigentlichen Sinn der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entgegenstehen und daher inhaltlich keinen Sinn machen. Folgende Problempunkte wurden erkannt bzw. sind zu klären:  Weitere Kündigungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit einer Wirkung zum 31. Dezember 2017 sind nicht mehr möglich, da die Kündigungsfrist bei einem Jahr liegt. Danach verlängert sich die Vereinbarung um weitere fünf Jahre.  Bis jetzt wurde im Rahmen des Pools bis einschließlich des Kindergartenjahres 2011/2012 abgerechnet, abrechnungsfähig sind außerdem noch die Jahre bis 2014/2015. Die „Nachlauffrist“ über jeweils noch vorzunehmende Abrechnungen würde noch einige Jahre dauern, über das Ende der Vereinbarung hinaus müsste also noch eine Zeit lang abgerechnet werden.  Zudem besteht ein gewisses Prozessrisiko, sofern eine Vertragspartei, z.B. die Gemeinde Niederzier die Sach- und Rechtslage anders als die übrigen Kommunen bewertet (s. unterschiedliche Rechtsauffassungen der Gemeinde Niederzier und des Städte- und Gemeindebundes) Eine Möglichkeit, diese Problempunkte zu lösen, könnte in einer einvernehmlichen Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ liegen. Da eine solche Auflösung wegen der dargestellten Kündigungsfristen nur konsensual erfolgen kann, wurde aus der Mitte der Bürgermeisterkonferenz eine Arbeitsgruppe gebildet, um in dieser kurzfristig einen Vorschlag zur Klärung der finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten, und zwar unter Beachtung der nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen:  Die Auflösung des Kindergartenpools sollte mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 erfolgen, und zwar einvernehmlich, ggfls. über gleichlautende Ratsbeschlüsse in den Kommunen, einhergehend mit der Entwicklung eines konsensfähigen Abrechnungsmodells für die restlichen Kindergartenjahre.  Anzustreben ist eine Spitzabrechnung der abrechnungsfähigen Jahre bis einschließlich des Kindergartenjahres 2014/2015. Der Zeitpunkt liegt eindeutig vor der Übertragung der vormals kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Nörvenich an den Kreis Düren.  Für die dann noch ausstehenden Folgejahre ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 ist unter Berücksichtigung des Prozessrisikos und zur Vermeidung etwaiger verwaltungsrechtlicher Auseinandersetzungen ein Abrechnungsmodell zu erarbeiten. Dies könnte eine Pauschalabrechnung der Kindergartenjahre 2015/2016 und 2016/2017 zum Inhalt haben und damit eine lange „Nachlauffrist“ nach Beendigung des Pools verhindern. Weitere Verpflichtungen und Ansprüche für die Zukunft werden ausgeschlossen. - Seite 2 von 3 - zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Hierzu können noch keine genauen Angaben gemacht werden. Grundsätzlich erhält die Gemeinde Hürtgenwald aus dem Kindergarten-Pool aber erhebliche Ausgleichszahlungen/Einnahmen in Höhe von ca. 60.000 – 70.000 €, da die Gemeinde überproportional viele Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft betreibt und unterhält und nicht an andere Träger abgegeben hat. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Verwaltung wird für die Sitzung des Schulausschusses am 12.10.2017 eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereiten. Die Empfehlung des Schulausschusses wird dem Rat dann in seiner Sitzung am 09.11.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -