Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
93 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:01
Aktualisiert
17.11.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 28.11.2017
155/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I Abt. 2
Herr Görner, Frau
Kreutz
Aktenzeichen:
Datum:
291-027Kr.
14.11.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
Förderschulverband Simmerath;
Förderschule Nordeifel in Eicherscheid
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald von einer Kündigung aus
dem Sonderschulverband Simmerath abzusehen, da zurzeit nicht abzusehen ist, ob und wie der
Fortbestand der Förderschule in Eicherscheid aussieht.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90324
€
Sachverhalt:
Es wird auf den Sachverhalt aus der Beschlussvorlage 90/2017 aus der Schulausschusssitzung
vom 12.10.2017 verwiesen.
Laut Beschluss der Schulausschusssitzung sind die Schulangebote sowie die Kosten für
die Zweckverbände überprüft worden.
Der Förderschulzweckverband des Kreises Düren bietet die Förderschwerpunkt (Lernen; Geistige
Entwicklung; Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache) an. In der Förderschule Nordeifel
in Eicherscheid sind die Förderschwerpunkte LES (L= Lernen; E=Emotionale und soziale
Entwicklung; S=Sprache) vorhanden.
Bei der Förderschule Nordeifel werden keine Kinder aus den Ortsteilen Gey, Straß, Horm und
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Schafberg aufgenommen. Da im vergangen Jahr aufgrund des Auflösungsvertrages keine Kinder
an der Förderschule Nordeifel aufgenommen werden konnten, sind 4 Schüler aus den Ortsteilen
Bergstein, Großhau, Kleinhau und Vossenack in die Bürgewaldschule in eingeschult worden.
Zurzeit ist noch unklar, ob und wie der Fortbestand der Förderschule Eicherscheid aussieht.
Bezüglich der Beitragskosten für beide Schulverbände ist Kontakt mit der Bez. Regierung Köln,
Frau Nickel, aufgenommen worden. Sie teilte mit, dass es sich bei den Schulverbänden
(Sonderschulverband Simmerath und der Förderschulzweckverband im Kreis Düren) Träger
unterschiedlicher Schulen handelt. Hierfür werden jeweils eine Verbandsumlage für den jeweiligen
Verbandszweck erhoben, insofern sieht sie hierin keine Doppelabrechnung Nach den
schulgesetzlichen Regelungen ist eine Mitgliedschaft in mehreren Schulzweckverbänden zulässig
(§94 Abs. 3 Satz 2 i.V. mit Absatz 4 SchulG), das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
schließt dies ebenfalls nicht aus.
Nach Rücksprache mit der Geschäftsführerin des Förderschulzweckverbandes Düren, Frau
Breuer, ist in Erfahrung gebracht worden, dass sich die Finanzierung zu je 50 % nach
Schülerzahlen und nach Umlagegrundlage ergibt. Falls die Gemeinde Hürtgenwald mit allen
Ortsteilen mit den Förderschwerpunkten LES dem Förderschulzweckverband Düren beitreten
würde, änderte sich nichts an den 50% der Umlagegrundlage, sondern nur die Erhöhung der
Hälfte des Schüleranteils durch die erhöhte Schülerzahl. Zurzeit besuchen aus der Gemeinde
Hürtgenwald 11l Kinder die Bürgewaldschule (LES) und 14 Kinder die Christopherus Schule (GB=
geistige Entwicklung).
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Bei weiterer Mitgliedschaft ca. 47.000 Euro im Jahr.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Ohne
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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