Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 16:01
Aktualisiert
28.11.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 07.12.2017
öffentlich
TOP- Nr.: 12
185/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/1
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 100.42
28.11.2017
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Hürtgenwald vom
24.07.2012;
hier: Verbrennen von Weihnachtsbäumen
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung in der der Vorlage beigefügten Weise.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
902110
€
Sachverhalt:
Im Rahmen der jährlichen durch den Bürgermeister abgehaltenen Ortsvorsteher-Runde, hat der
Ortsvorsteher von Großhau, Herr Helmut Steinbrecher, einen Antrag zum Verbrennen von
Weihnachtsbäumen nach Sammelaktionen gestellt (siehe Email vom 08.09.2017 – Anlage 1).
Im § 15 der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Ausnahme zum Verbot des Verbrennens
das „Brauchtumsfeuer“ reglementiert.
Gem. § 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz (siehe Anlage 2) kann nach Absatz 2 eine Ausnahme im
Einzelfall zugelassen werden. Dies wird auch in der Satzung über die Abfallentsorgung in der
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Gemeinde Hürtgenwald vom 20.11.2014 ( Abfallsatzung) der Gemeinde Hürtgenwald unter § 6
Absatz 4 (siehe Anlage 3) aufgegriffen.
Um hier dem Ansinnen des Antragsstellers Rechnung tragen zu können wird vorgeschlagen, nach
dem oben genannten § 15 einen neuen Paragraphen einzufügen. Die weiteren Paragraphen
verschieben sich entsprechend.
Der Paragraph könnte lauten:
§ 16
Verbrennen von Weihnachtsbäumen
(1) Im Rahmen von Weihnachtsbaumsammelaktionen durch Vereine oder vereinsähnliche
Gruppierungen dürfen die abgeschmückten Weihnachtsbäume verbrannt werden.
(2) Die Vorschriften des § 15 Absätze 2, 3, 4, 5 und 6 gelten entsprechend.
(3) Die Veranstaltung ist mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bei der Verwaltung
anzumelden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
./.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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