Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 21.09.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
85/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 3
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
044.4
14.07.2017
Kommunales Archiv nach dem Archivgesetz (ArchivG) NRW;
hier: Sachstand und weitere Planung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Sachstand zur Kenntnis und erkennt die
gesetzliche Verpflichtung und Bedeutung des kommunalen Archivs grundsätzlich an. Er
beauftragt die Verwaltung, Umsetzungsvorschläge zur Verbesserung zu erarbeiten. Hierbei sind
besonders mögliche Kostenfolgen zu betrachten. Die Möglichkeiten von Kooperationen, z.B. auf
interkommunaler Ebene, sind zu prüfen.
Finanzielle Auswirkungen ?
grds. Ja, Höhe noch nicht bekannt
Produkt:
901 Innere Verwaltung
€
Sachverhalt:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald am 03.03.2016
wurde unter Tagesordnungspunkt 5.12, Vorlage 7/2016, ausführlich über den unzureichenden
Zustand des kommunalen Archivs der Gemeinde berichtet. Zur Vermeidung von Wiederholungen
erlaube ich mir, die Vorlage 7/2016 als Anlage 1 dieser Vorlage erneut beizufügen.
Festzuhalten bleibt, dass das kommunale Archiv letztmalig in den 1980er Jahren (1980 bis 1985)
durch einen Archivar aufgenommen, ergänzt und aktualisiert worden ist. Seit über 25 Jahren
werden somit die notwendigen, gesetzlichen Anforderungen dieser Pflichtaufgabe nicht mehr
erfüllt.
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Zudem leidet die tägliche Verwaltungsarbeit unter nicht mehr auffindbaren Unterlagen, zum
Beispiel weil ältere Hauptsatzungen nebst Bekanntmachungsvorschriften nicht mehr auffindbar
sind, alte Bauakten fehlen oder Sitzungsprotokolle ungeordnet abgelegt sind. Durch das
altersbedingte Ausscheiden von langjährigen Mitarbeitern/innen wird sich dieser Zustand in den
kommenden Jahren noch zuspitzen. Mittelfristig wird zudem die Umsetzung der elektronischen
Aktenführung bei allen öffentlichen Stellen zu bewerkstelligen sein. Notwendige Voraussetzung ist
auch hier, dass ein strukturiertes, vollständiges Gemeindearchiv existiert, auf welches man
zugreifen kann.
Mit Schreiben vom 07.07.2017, übermittelt per Mail, ist der Leiter des gemeinsamen Stadt- und
Kreisarchivs Düren, Herr Krebs, mit eindringlichen Worten auf die kreisangehörigen Kommunen
zugekommen (siehe Anlage 2 dieser Vorlage). Die gemachten Ausführungen können von mir für
die Gemeinde Hürtgenwald vollumfänglich bestätigt werden.
Die Verwaltung sieht sich daher gezwungen, nach über 25 Jahren auf diesem Gebiet tätig werden
zu müssen.
Ursprünglich war angedacht, in Kooperation mit der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale
(KDVZ) gemeinsame Lösungen (z.B. über eine kostenpflichtige Personalgestellung) zu erarbeiten.
Aus verschiedenen Gründen (Kosten, Personalbedarf) konnte bis zum heutigen Tage jedoch
leider keine Lösung realisiert werden. Es müssen daher Alternativen erarbeitet werden, die den
gesetzlichen Anforderungen (z.B. archivfachliche Eignung des beauftragten Personals) und
tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen.
Die Verwaltung begrüßt einen offenen Austausch und Vorschläge zur Umsetzung ausdrücklich.
Bei Bedarf kann gerne ein separater Informationstermin mit dem Archivberatungszentrum des
Landschaftsverbands Rheinland (LVR), dem Leiter des Stadt- und Kreisarchvis Düren oder einer
anderen fachkundigen Person organisiert werden. Hierbei könnte auch der jetzige Zustand des
kommunalen Archivs, welches im Kellergeschoss des Rathauses untergebracht ist, besichtigt
werden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Grundsätzlich ja, da zu erwarten ist, dass jede Umsetzung finanzielle Ressourcen benötigt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Aus Sicht der Verwaltung ist eine kurz- bis mittelfristige Verbesserung im Bereich des
kommunalen Archivs aus den oben genannten Gründen zwingend geboten und unumgänglich.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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