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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuersatzung in der Gemeinde Hürtgenwald hier: Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung ab dem 01.01.2018)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
150 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 16:01
Aktualisiert
10.11.17, 16:01
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuersatzung in der Gemeinde Hürtgenwald
hier: Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung ab dem 01.01.2018) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuersatzung in der Gemeinde Hürtgenwald
hier: Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung ab dem 01.01.2018)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 23.11.2017 öffentlich TOP- Nr.: 8 139/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Frau Mainz Aktenzeichen: Datum: 968.30 07.11.2017 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuersatzung in der Gemeinde Hürtgenwald hier: Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung ab dem 01.01.2018 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die anliegende Zweitwohnungssteuersatzung ab dem 01.01.2018 zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 11.000,00 € Sachverhalt: Der Städte- und Gemeindebund hat am 11.07.2017 eine neue Mustersatzung für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer herausgegeben. Die Zweitwohnungssteuersatzung vom 17.12.2010 wurde daher überarbeitet. Eine Gegenüberstellung der bisherigen Zweitwohnungssteuersatzung vom 17.12.2010 mit der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes sowie die überarbeitete Zweitwohnungssteuersatzung 2018 sind als Anlage beigefügt. Die geänderten Passagen sind in Fettschrift wiedergegeben. Da der Steuermaßstab unverändert bleibt und lediglich redaktionelle Anpassungen erfolgen, werden im Vergleich zu 2017 keine zusätzlichen Erträge erwartet. Daher kann von einem Steueraufkommen von bis zu 11.000,00 € pro Jahr ausgegangen werden. - Seite 1 von 2 - zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Siehe Darstellung im Sachverhalt Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Hier wird eine Anpassung an die Mustersatzung vorgenommen. Aus diesem Grunde sollte die Zweitwohnungssteuersatzung in der beiliegenden Form beschlossen werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -