Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
150 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 16:01
Aktualisiert
10.11.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 23.11.2017
öffentlich
TOP- Nr.: 8
139/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Frau Mainz
Aktenzeichen:
Datum:
968.30
07.11.2017
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuersatzung in der Gemeinde
Hürtgenwald
hier: Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung ab dem 01.01.2018
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die anliegende Zweitwohnungssteuersatzung ab dem 01.01.2018 zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91611
11.000,00 €
Sachverhalt:
Der Städte- und Gemeindebund hat am 11.07.2017 eine neue Mustersatzung für die Erhebung
einer Zweitwohnungssteuer herausgegeben. Die Zweitwohnungssteuersatzung vom 17.12.2010
wurde daher überarbeitet.
Eine Gegenüberstellung der bisherigen Zweitwohnungssteuersatzung vom 17.12.2010 mit der
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes sowie die überarbeitete Zweitwohnungssteuersatzung 2018 sind als Anlage beigefügt. Die geänderten Passagen sind in Fettschrift
wiedergegeben.
Da der Steuermaßstab unverändert bleibt und lediglich redaktionelle Anpassungen erfolgen,
werden im Vergleich zu 2017 keine zusätzlichen Erträge erwartet. Daher kann von einem
Steueraufkommen von bis zu 11.000,00 € pro Jahr ausgegangen werden.
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zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Siehe Darstellung im Sachverhalt
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Hier wird eine Anpassung an die Mustersatzung vorgenommen. Aus diesem Grunde sollte die
Zweitwohnungssteuersatzung in der beiliegenden Form beschlossen werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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