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Beschlussvorlage (Förderverein Grundschule Bergstein e.V. hier: Verlängerung der Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
155 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:01
Aktualisiert
17.11.17, 12:01
Beschlussvorlage (Förderverein Grundschule Bergstein e.V.
hier: Verlängerung der Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr) Beschlussvorlage (Förderverein Grundschule Bergstein e.V.
hier: Verlängerung der Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 28.11.2017 156/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: I/Abt. 2 Frau Kreutz, Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 207.66/Kr. 14.11.2017 öffentlich TOP- Nr.: Förderverein Grundschule Bergstein e.V. hier: Verlängerung der Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss beauftragt den Bürgermeister, die Schulleitung der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack zu bitten, zur Feststellung des Bedarfs einer Betreuung im Rahmen „Dreizehn Plus (13+)“in der Elternschaft der Schulkinder am Teilstandort Bergstein eine Abfrage zu halten. Finanzielle Auswirkungen ? Z.Z. nicht absehbar Produkt: 903230 € Sachverhalt: Der Förderverein der Grundschule Bergstein e.V. hat im Schreiben vom 18.09.2017 darum gebeten, die Mittagsbetreuung am Teilstandort Bergstein von 13.00 Uhr auf 14.00 Uhr zu erweitern. In der Antwort an den Verein vom 05.10.2017 wurde darauf hingewiesen, dass neben der Feststellung der Möglichkeiten zur Verlängerung der Betreuungszeit auch die voraussichtlich entstehenden Kosten u.a. für den personellen Betreuungsbedarf (z.B. SkF) bzw. die Aufwendungen für eine Mittagsbeköstigung der Kinder pp. ermittelt werden. Hierzu wird es für erforderlich gehalten, zunächst die Zahl der dieses Angebot voraussichtlich annehmenden Kinder zu eruieren. Hinsichtlich einer Verpflegung der Kinder über Mittag ist unter Hinweis auf den unten benannten Erlass seitens des Schulträgers die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses zu ermöglichen. Nach Auskunft der Bezirksregierung ist es jedoch nicht verpflichtend, ein Mittagessen z.B. über einen Caterer, anzubieten. - Seite 1 von 2 - Danach erst kann der für die Entscheidung zur Einführung dieses möglichen Angebots zuständigen Schule und der Schulkonferenz eine Empfehlung aus Sicht des Schulträgers gegeben werden. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die mögliche Verlängerung der Betreuungszeit über Mittag bis 14.00 Uhr gehört im Primarbereich unter Hinweis auf Ziffer 1.4 Abs. 3 der Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 zu den außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten im Sinne des § 9 Abs. 2 Schulgesetz NW. Nach Ziffer 4.4 dieses Erlasses entscheidet die Schule mit Zustimmung der Schulkonferenz über außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote. Der Schulträger ist dabei zu beteiligen. Dieser bzw. die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, in welchem Maße, auch im Licht der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, es bedarfsgerecht ist, Plätze in Ganztagsschulen oder außerschulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten vorzuhalten. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die notwendige Einheitlichkeit innerhalb der Grundschulstandorte in Hürtgenwald erhalten bleibt, d.h. wenn die Verlängerung am Standort Bergstein angeboten wird, muss dieses Angebot grundsätzlich auch an den Standorten in Vossenack und Straß erfolgen. Dies wiederum dürfte zweifelsohne die Offene Ganztagsschule (OGS) in ihrem Bestand schwächen. Insoweit ist es nicht nur gerechtfertigt, sondern vielmehr geboten, zunächst eine Bedarfsabfrage zu halten. Dem Beschlussvorschlag steht dem offensichtlich nichts entgegen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -