Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
155 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:01
Aktualisiert
17.11.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 28.11.2017
156/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/Abt. 2
Frau Kreutz, Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
207.66/Kr.
14.11.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
Förderverein Grundschule Bergstein e.V.
hier: Verlängerung der Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss beauftragt den Bürgermeister, die Schulleitung der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack zu bitten, zur Feststellung des Bedarfs einer Betreuung im Rahmen „Dreizehn
Plus (13+)“in der Elternschaft der Schulkinder am Teilstandort Bergstein eine Abfrage zu halten.
Finanzielle Auswirkungen ?
Z.Z. nicht
absehbar
Produkt:
903230
€
Sachverhalt:
Der Förderverein der Grundschule Bergstein e.V. hat im Schreiben vom 18.09.2017 darum
gebeten, die Mittagsbetreuung am Teilstandort Bergstein von 13.00 Uhr auf 14.00 Uhr zu
erweitern.
In der Antwort an den Verein vom 05.10.2017 wurde darauf hingewiesen, dass neben der
Feststellung der Möglichkeiten zur Verlängerung der Betreuungszeit auch die voraussichtlich
entstehenden Kosten u.a. für den personellen Betreuungsbedarf
(z.B. SkF) bzw. die
Aufwendungen für eine Mittagsbeköstigung der Kinder pp. ermittelt werden. Hierzu wird es für
erforderlich gehalten, zunächst die Zahl der dieses Angebot voraussichtlich annehmenden Kinder
zu eruieren. Hinsichtlich einer Verpflegung der Kinder über Mittag ist unter Hinweis auf den unten
benannten Erlass seitens des Schulträgers die Einnahme eines Mittagessens oder eines
Mittagsimbisses zu ermöglichen. Nach Auskunft der Bezirksregierung ist es jedoch nicht
verpflichtend, ein Mittagessen z.B. über einen Caterer, anzubieten.
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Danach erst kann der für die Entscheidung zur Einführung dieses möglichen Angebots
zuständigen Schule und der Schulkonferenz eine Empfehlung aus Sicht des Schulträgers
gegeben werden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
./.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die mögliche Verlängerung der Betreuungszeit über Mittag bis 14.00 Uhr gehört im Primarbereich
unter Hinweis auf Ziffer 1.4 Abs. 3 der Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 zu den außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten im
Sinne des § 9 Abs. 2 Schulgesetz NW.
Nach Ziffer 4.4 dieses Erlasses entscheidet die Schule mit Zustimmung der Schulkonferenz über
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote. Der Schulträger ist dabei zu beteiligen.
Dieser bzw. die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, in welchem Maße, auch im
Licht der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, es bedarfsgerecht ist, Plätze in Ganztagsschulen oder außerschulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten vorzuhalten. Gleichzeitig ist
darauf zu achten, dass die notwendige Einheitlichkeit innerhalb der Grundschulstandorte in
Hürtgenwald erhalten bleibt, d.h. wenn die Verlängerung am Standort Bergstein angeboten wird,
muss dieses Angebot grundsätzlich auch an den Standorten in Vossenack und Straß erfolgen.
Dies wiederum dürfte zweifelsohne die Offene Ganztagsschule (OGS) in ihrem Bestand
schwächen.
Insoweit ist es nicht nur gerechtfertigt, sondern vielmehr geboten, zunächst eine Bedarfsabfrage
zu halten. Dem Beschlussvorschlag steht dem offensichtlich nichts entgegen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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