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Beschlusstext (Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) hier: Übernahme der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH (SAK))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,9 kB
Datum
02.10.2013
Erstellt
10.10.13, 14:48
Aktualisiert
10.10.13, 14:48
Beschlusstext (Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM)
hier: Übernahme der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH (SAK))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 15. Sitzung des Kreisausschusses am 02.10.2013 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 14 Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) hier: Übernahme der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH (SAK) Der Kreisausschuss Beschlussfassung: empfiehlt dem Kreistag folgende Der Kreistag stimmt der Übernahme der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH durch die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH wie folgt zu: 1. Zum 01.01.2014 erfolgt die Erhöhung der Beteiligung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH an der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH von bisher 49 % auf 93,33 % durch Übernahme von Geschäftsanteilen in Höhe von 13.300 € (44,33 %) der Caritas Trägergesellschaft West gGmbH (CTW). 2. Die bei der Caritas Trägergesellschaft West gGmbH verbleibenden Geschäftsanteile in Höhe von 2.000 € (6,67 %) werden nach Umsetzung der Betriebsstättenlösung bis spätestens 31.12.2015 durch die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH übernommen. 3. Für die Übernahme der Geschäftsanteile zahlt die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH eine Vergütung von insgesamt 498.812,83 €. 4. Bis spätestens 31.12.2015 wird die St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH mit allen Aktiva und Passiva in die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH übernommen. 5. Den erforderlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH (Anlage zur Vorlage) wird zugestimmt. Die Vertreter des Kreises Euskirchen in den Gremien der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH werden zu entsprechenden Beschlussfassungen ermächtigt. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 62/2013