Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
157 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
01.12.17, 14:52
Aktualisiert
01.12.17, 14:52
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 07.12.2017
181/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Herr Schieffer /
Herr Engels
Aktenzeichen:
ABt. 4/
Gebührenkalk.
Schmutz- u.
Niederschlagswasse
r 2018
24.11.17
öffentlich
TOP- Nr.:
Datum:
Schmutz- und Niederschlagswasser;
hier: Gebührenkalkulation 2018-2020 und Satzung 2018
Beschlussvorschlag:
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Schmutz- und Niederschlagswasser“ für
die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 wird festgestellt.
2) Die kalkulierten Gebühren lauten:
a) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 114,72 €/Jahr,
b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,26 € je m³,
c) die Grundgebühr beträgt beim Niederschlagswasser 0,20 € je m² versieg. Fläche,
d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,99 € je m²,
e) die Zwischenzählergebühr beträgt 32,50 € pro Jahr,
f) der anteilige Fixkostenanteil wird auf 26 % festgelegt.
3) Die beiliegende Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung wird erlassen.
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Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91121
Unter Zugrundelegung der Anlagen 1 bis 3 ergeben sich für die Festlegung der Schmutzund Niederschlaswassergebühr:
Kosten:
2.813.978,92 €
Erlöse:
2.813.978,92 €
Sachverhalt:
Es wird auf die Beratungen zu Vorlage Nr. 143/2017 im Haupt- und Finanzausschuss vom
23.11.2017 verwiesen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten
decken.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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