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Beschlussvorlage (Schmutz- und Niederschlagswasser; hier: Gebührenkalkulation 2018-2020 und Satzung 2018)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
157 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
01.12.17, 14:52
Aktualisiert
01.12.17, 14:52
Beschlussvorlage (Schmutz- und Niederschlagswasser;
hier: Gebührenkalkulation 2018-2020 und Satzung 2018) Beschlussvorlage (Schmutz- und Niederschlagswasser;
hier: Gebührenkalkulation 2018-2020 und Satzung 2018)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 07.12.2017 181/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Herr Schieffer / Herr Engels Aktenzeichen: ABt. 4/ Gebührenkalk. Schmutz- u. Niederschlagswasse r 2018 24.11.17 öffentlich TOP- Nr.: Datum: Schmutz- und Niederschlagswasser; hier: Gebührenkalkulation 2018-2020 und Satzung 2018 Beschlussvorschlag: Der Rat fasst folgenden Beschluss: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Schmutz- und Niederschlagswasser“ für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 wird festgestellt. 2) Die kalkulierten Gebühren lauten: a) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 114,72 €/Jahr, b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,26 € je m³, c) die Grundgebühr beträgt beim Niederschlagswasser 0,20 € je m² versieg. Fläche, d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,99 € je m², e) die Zwischenzählergebühr beträgt 32,50 € pro Jahr, f) der anteilige Fixkostenanteil wird auf 26 % festgelegt. 3) Die beiliegende Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung wird erlassen. - Seite 1 von 2 - Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91121 Unter Zugrundelegung der Anlagen 1 bis 3 ergeben sich für die Festlegung der Schmutzund Niederschlaswassergebühr: Kosten: 2.813.978,92 € Erlöse: 2.813.978,92 € Sachverhalt: Es wird auf die Beratungen zu Vorlage Nr. 143/2017 im Haupt- und Finanzausschuss vom 23.11.2017 verwiesen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten decken. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -