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Beschlusstext (AGIT – Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mit beschränkter Haftung hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund einer Gesellschaftervereinbarung zur Trennung der Geschäftsbereiche und Finanzierung des Technologiezentrumsmanagements)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
02.10.2013
Erstellt
10.10.13, 14:48
Aktualisiert
10.10.13, 14:48
Beschlusstext (AGIT – Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mit beschränkter Haftung
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund einer Gesellschaftervereinbarung zur Trennung der Geschäftsbereiche und Finanzierung des Technologiezentrumsmanagements)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 15. Sitzung des Kreisausschusses am 02.10.2013 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 AGIT – Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mit beschränkter Haftung hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund einer Gesellschaftervereinbarung zur Trennung der Geschäftsbereiche und Finanzierung des Technologiezentrumsmanagements Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) fragt, ob es Neuigkeiten zur Bestellung des Geschäftsführers gebe. Landrat Rosenke verneint dies. Der Kreisausschuss Beschlussfassung: empfiehlt dem Kreistag folgende Der Kreistag nimmt die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung der Gesellschafter zur Trennung und Finanzierung der Geschäftsbereiche zustimmend zur Kenntnis und beschließt den aufgrund der Vereinbarung erforderlich geworden geänderten Gesellschaftsvertrag in der der Vorlage als Anlage 2 beigefügten Fassung. Die Vertreter des Kreises in den Gremien der AGIT werden zu entsprechenden Beschlussfassungen ermächtigt. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Änderungen Der Kreistag weist den Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der AGIT mbH gem. § 53 KrO NRW i. V. m. § 113 Abs. 1 GO NRW an, vor Beschlussfassungen im Sinne des § 15 Abs. 5 Satz 4 Gesellschaftsvertrag die vorherige Entscheidung des Kreistages einzuholen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 59/2013