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Beschlußtext (Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste Aufstellung der Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel zur Aufstel)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
08.05.2014
Erstellt
23.05.14, 21:16
Aktualisiert
23.05.14, 21:16
Beschlußtext (Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste 

Aufstellung der Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel zur Aufstel) Beschlußtext (Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste 

Aufstellung der Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel zur Aufstel)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 27. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 08.05.2014: 4. Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste Aufstellung der Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ im Kreuzungsbereich Dorfstraße, Grester Straße und Fettpottstraße im Ortsteil Greste hier: - Fortführung der Beratungen vom 06.03.2014 (26. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses) - Aufstellungsbeschlüsse - Beschlüsse zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Eingangs erinnert AV Herr Puchert-Blöbaum daran, dass in der Hochbau- und Planungsausschusssitzung im März kein Beschluss gefasst wurde, da noch von Seiten der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner des Dorfes Greste Klärungsbedarf bestand. In den Osterferien habe dann eine Informationsveranstaltung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Dorfes Greste, dem Planungsbüro Tischmann Schrooten und Vertreterinnen und Vertretern der Politik und Verwaltung stattgefunden, wo viele Fragen erörtert worden sind. Die Mehrheit der Betroffenen lässt sich mittlerweile von einem Anwalt vertreten, dieser war ebenfalls anwesend. Die vom Anwalt anschließend eingereichten rechtlichen Bedenken sind vom Kreis Lippe entkräftet worden. Sollte es heute zum Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss kommen, so AV Herr Puchert-Blöbaum, hätten alle während der öffentlichen Beteiligung die Gelegenheit der schriftlichen oder mündlichen Stellungnahme. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne ist weiterhin gegen die Aufstellung der Satzungen. Im Schreiben des Anwaltes werden die Wünsche und Bedingungen der Anwohnerinnen und Anwohner verdeutlicht und diese, so die Fraktion, können in der Form, wie sie gefordert werden, nicht erfüllt werden (hier insbesondere die Erweiterung des Satzungsgebietes, keine spätere Veranlagung zu Kanal- und Erschließungsbeiträgen, keine neuen Rad- und Gehwege). Weiter möchte die Fraktion Bündnis 90/ Grüne geklärt wissen, was es mit dem Telefonat vom 24.04.2014 zwischen dem Anwalt und dem Bürgermeister auf sich habe. Bürgermeister Herr Schemmel erklärt, dass das Telefonat im Zusammenhang mit der Informationsveranstaltung am 15.04.2014 gestanden habe. Auf dieser Veranstaltung seien viele Fragen und Bedenken geklärt worden und der Anwalt habe telefonisch mitgeteilt, dass das Verfahren eingeleitet werden könne und alles Weitere während des Verfahrens geklärt werden solle. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne erklärt abschließend, dass sie dem Verfahren aus den vorab genannten Gründen nicht zustimmt. Außerdem hält sie die gewählte Vorgehensweise für fragwürdig und befürwortet eine Einzelfallentscheidung gem. § 35 BauGB für das aktuell anstehende Bauvorhaben. Die CDU-Fraktion gibt bekannt, dass sie der Einleitung des Verfahrens zustimmen wird. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind bereits eingebunden und werden auch weiterhin in das Verfahren zur Aufstellung der Satzungen eingebunden. Ob die umfangreiche Gestaltungssatzung unverändert bestehen bleibe, ist während des Verfahrens detailliert zu klären. Der CDU-Fraktion ist es u.a. wichtig, dass Handlungsmöglichkeiten für die Betroffenen bestehen bleiben, dass die Innenbereichssatzung die Vorstellungen der Bewohnerinnen und Bewohner fördere und dass Landwirtschaft weiter stattfinden dürfe. Abschließend weist sie daraufhin, dass der Hochbau- und Planungsausschuss über die planungsrechtlichen Fragen zu beraten und zu beschließen habe, nicht aber über abgaberechtliche Inhalte. Das Planungsrecht und das Beitrags- und Gebührenrecht müsse deutlich getrennt werden. Die SPD-Fraktion ist ebenfalls der Meinung, dass heute die Aufstellungsbeschlüsse und die öffentliche Beteiligung beschlossen werden solle. Im Vorfeld sei es nicht möglich, alle Fragen und Bedenken zu erörtern, dafür sei letztendlich das Bauleitplanverfahren vorgesehen. Die FDP-Fraktion sieht nicht nur Vorteile für die Betroffenen durch die Aufstellung der Satzungen. Für einige wenige, so die Fraktion, werde es auch Nachteile geben. Dennoch hält sie es für richtig, das Verfahren zu eröffnen. Im Anschluss an die öffentliche Beteiligung werde man erkennen können, ob eine Einbeziehungssatzung und eine Gestaltungssatzung gewollt werde. Im Anschluss an die Diskussion und den Aussagen der Fraktionen schlägt AV Herr Puchert-Blöbaum vor, heute auf der Grundlage des Beschlussvorschlages vom 06.03.2014 (26. Sitzung des Hochbauund Planungsausschusses) einschließlich der kleinen Änderungen, wie in der Präsentation von Herrn Loh in der damaligen Sitzung vorgestellt, die Aufstellungsbeschlüsse und die öffentliche Auslegung zu beschließen. Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag vom 06.03.2014 wie folgt abgestimmt: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt den Entwurf der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt für die Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m § 3 (2) BauGB sowie gem. § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m § 4 (2) BauGB durchzuführen. 4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt den Entwurf der Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 5. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt für die Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m § 3 (2) BauGB sowie gem. § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m § 4 (2) BauGB durchzuführen. 6. Der Hochbauund Planungsausschuss beschließt die Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung für die Gestaltungssatzung „Dorf Greste“ gemäß § 86 BauO NRW parallel mit der Einbeziehungssatzung gemäß § 34(4) Nr. 3 BauGB „Dorf Greste“ durchzuführen. Beratungsergebnis: - 12 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -