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Mitteilungsvorlage (Grundschulteilstandort Bergstein des Grundschulverbundes Vossenack/Bergstein)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
90 kB
Datum
09.11.2017
Erstellt
27.10.17, 13:01
Aktualisiert
27.10.17, 13:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 09.11.2017 öffentlich TOP- Nr.: 9.11 135/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: 2 Frau Kreutz/ Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 200.32 27.10.2017 Grundschulteilstandort Bergstein des Grundschulverbundes Vossenack/Bergstein Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90311 € Sachverhalt: Die Bezirksregierung Köln teilte am 09.08.2017 schriftlich mit, dass mit Schreiben vom 22.11.2016 genehmigt wurde, den Beschluss des Rates der Gemeinde Hürtgenwald vom 27.10.2016, den Grundschulteilstandort Bergstein zum 31.07.2017 aufzulösen. Mit dem erfolgreichen Bürgerentscheid vom 18.06.2017 hat sich die Genehmigung erledigt. Der Grundschulteilstandort Bergstein wird somit fortgeführt. Die Bezirksregierung weist vorsorglich darauf hin, dass die schulgesetzlichen Regelungen zur Mindestgröße von Grundschulteilstandorten (mindestens 46 Schüler) und zur Klassenbildung (mindestens 15 Schüler) von dem erfolgreichen Bürgerentscheid über die Fortführung des Grundschulteilstandortes Bergstein unberührt bleibt. Nach den durch Artikel 2 des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 13.11.2012 (GV.NRW.S.514) bestimmten Übergangsvorschriften sind diese Voraussetzungen ab dem Schuljahr 2018/19 bei einer Fortführung des Teilstandortes zwingend einzuhalten. Weiterhin wurde von der Bezirksregierung Köln auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass das Schreiben vom 15.12.2008 und die dort aufgeführte Mindestschülerzahl von 30 Schülerinnen und Schüler für den Teilstandort Bergstein aufgrund der schul- Seite 1 von 2 - gesetzlichen Änderungen seit dem Jahr 2008 (insbesondere § 82 Absatz 2 SchulG) nicht mehr gültig ist. Es gilt die aktuelle und im Schreiben vom 09.08.2017 erläuterte Rechtslage. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Keine Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -