Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
182 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 21.09.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
105/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Büro BM
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
022.18
06.09.2017
Bestellung von Vertretern der Gemeinde in Gremien zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes bestellt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in die nachführend aufgeführten Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bei mehreren Vertretern auf Grund eines einheitlichen Wahlvorschlags bzw. Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl folgende Vertreter:
Verband pp.
Vertreter
Stellvertreter
Entsorgungsgesellschaft Düren Gesellschafterversammlung
Axel Buch
Allg. Vertreter
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(bisher keine)
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Das Vorschlagsrecht liegt für 2 Vertreter bei der CDU, für 1 Vertreter bei der SPD und für 1 Vertreter mit Losentscheid bei B‘90/Die Grünen oder der FFH.
Beirat
Kindergartenrat Brandenberg
Kindergartenrat Gey
Kindergarterat Kleinhau
Axel Buch
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Axel Buch
……………..
……………..
Axel Buch
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Ralf Görner
……………..
……………..
Ralf Görner
……………..
……………..
Ralf Görner
……………..
……………..
Das Vorschlagsrecht liegt jeweils für 1 Vertreter bei der CDU sowie der SPD.
Mitgliedervers. Des Städteund Gemeindebundes NRW
Axel Buch
Allg. Vertreter
……………..
……………..
……………..
……………..
Das Vorschlagsrecht liegt jeweils für 1 Vertreter bei der CDU sowie der SPD.
Wasserversorgungszweckverband Perlenbach
Axel Buch
Allg. Vertreter
………………
………………
………………
………………
……………....
……………....
Das Vorschlagsrecht liegt für 2 Vertreter bei der CDU und für 1 Vertreter bei der SPD.
Schulkonferenzen der Schulen in gemeindlicher Trägerschaft
Axel Buch
Allg. Vertreter
beratende Mitglieder:
………………
………………
……………....
………………
………………
……………....
Das Vorschlagsrecht liegt für 2 Vertreter bei der CDU und für 1 Vertreter bei der SPD.
Verbandsversammlung des
Schulverbandes Nordeifel
(Haupt-, Real- und Sekundarschule)
Axel Buch
………………
………………
……………....
………………
……………..
Das Vorschlagsrecht liegt für 2 Vertreter bei der CDU, 1 Vertreter
B‘90/Die Grünen und für 1 Vertreter bei der FFH.
Allg. Vertreter
………………
………………
……………....
………………
………………
bei der SPD, 1 Vertreter bei
Schulzweckverband auf
Axel Buch
Allg. Vertreter
Kreisebene im Förderschulbe- ………………
………………
reich
……………....
……………....
Schulverbandsversammlung
Das Vorschlagsrecht liegt jeweils für 1 Vertreter bei der CDU sowie der SPD.
Vertretung in privatrechtlichen Gesellschaften
………………
………………
……………....
………………
………………
………………
Das Vorschlagsrecht liegt für 3 Vertreter bei der CDU, 1 Vertreter bei der SPD, 1 Vertreter bei
B‘90/Die Grünen und für 1 Vertreter bei der FFH.
Gemeindeentwicklungs- und
Dienstleistungsgesellschaft
Finanzielle Auswirkungen ?
Axel Buch
Nein
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€
Produkt:
901111 Politische Gremien
Sachverhalt:
Neben den Ausschüssen werden auch die Vertreter der Gemeinde Hürtgenwald in Organe von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen, Beiräten, Ausschüssen, Gesellschaftsversammlungen und Aufsichtsräten nach den Grundsätzen der Spiegelbildlichkeit des Gemeinderates
entsendet. Aus diesem Grund sind die im Beschlussvorschlag aufgeführten Organe neu zu besetzen. Die Vorschlagsrechte wurden auf Grundlage des Hare/Niemeyer Verfahrens berechnet.
Rechtsgrundlage für die o.g. Bestellungen sind die §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 113 GO.
Sind hierbei zwei oder mehr Vertreter bzw. Mitglieder in die Gremien nach den § 63 Abs. 2 und
113 GO zu entsenden, ist das Verfahren wie bei der Ausschussbesetzung nach § 50 Abs. 3 GO
entsprechend anzuwenden. Für die Bestellung ist entweder ein einheitlicher Wahrvorschlag erforderlich oder – falls dieser nicht zustande kommt- wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in
einem Wahlgang abgestimmt. Im letzteren Falle wäre wieder das Zählverfahren nach
Hare/Niemeyer anzuwenden.
Bei allen Entscheidungen hat der Bürgermeister Stimmrecht.
Weiter ist zu beachten, dass nach § 113 Abs. 2 GO bei der Bestellung von mehr als einem Vertreter in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder in entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde
beteiligt ist, der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazuzählen muss. In diesen Fällen ist der Sitz des Bürgermeisters, wie auch der des vorgeschlagenen
Beamten oder Angestellten, nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen, da er kraft Gesetzes
allein und ausschließlich aufgrund seiner Funktion die Interessen der Gemeinde wahren soll.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
ohne
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. Die bisherige Besetzung der einzelnen Vertreter ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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