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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Gemeinde in Gremien zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
182 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 12:01
Aktualisiert
12.09.17, 12:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 21.09.2017 öffentlich TOP- Nr.: 105/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Büro BM Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 022.18 06.09.2017 Bestellung von Vertretern der Gemeinde in Gremien zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes bestellt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in die nachführend aufgeführten Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bei mehreren Vertretern auf Grund eines einheitlichen Wahlvorschlags bzw. Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl folgende Vertreter: Verband pp. Vertreter Stellvertreter Entsorgungsgesellschaft Düren Gesellschafterversammlung Axel Buch Allg. Vertreter ………………… (bisher keine) ………………… ………………… ………………… Das Vorschlagsrecht liegt für 2 Vertreter bei der CDU, für 1 Vertreter bei der SPD und für 1 Vertreter mit Losentscheid bei B‘90/Die Grünen oder der FFH. Beirat Kindergartenrat Brandenberg Kindergartenrat Gey Kindergarterat Kleinhau Axel Buch …………….. …………….. Axel Buch …………….. …………….. Axel Buch …………….. …………….. - Seite 1 von 3 - Ralf Görner …………….. …………….. Ralf Görner …………….. …………….. Ralf Görner …………….. …………….. Das Vorschlagsrecht liegt jeweils für 1 Vertreter bei der CDU sowie der SPD. Mitgliedervers. Des Städteund Gemeindebundes NRW Axel Buch Allg. Vertreter …………….. …………….. …………….. …………….. Das Vorschlagsrecht liegt jeweils für 1 Vertreter bei der CDU sowie der SPD. Wasserversorgungszweckverband Perlenbach Axel Buch Allg. Vertreter ……………… ……………… ……………… ……………… …………….... …………….... Das Vorschlagsrecht liegt für 2 Vertreter bei der CDU und für 1 Vertreter bei der SPD. Schulkonferenzen der Schulen in gemeindlicher Trägerschaft Axel Buch Allg. Vertreter beratende Mitglieder: ……………… ……………… …………….... ……………… ……………… …………….... Das Vorschlagsrecht liegt für 2 Vertreter bei der CDU und für 1 Vertreter bei der SPD. Verbandsversammlung des Schulverbandes Nordeifel (Haupt-, Real- und Sekundarschule) Axel Buch ……………… ……………… …………….... ……………… …………….. Das Vorschlagsrecht liegt für 2 Vertreter bei der CDU, 1 Vertreter B‘90/Die Grünen und für 1 Vertreter bei der FFH. Allg. Vertreter ……………… ……………… …………….... ……………… ……………… bei der SPD, 1 Vertreter bei Schulzweckverband auf Axel Buch Allg. Vertreter Kreisebene im Förderschulbe- ……………… ……………… reich …………….... …………….... Schulverbandsversammlung Das Vorschlagsrecht liegt jeweils für 1 Vertreter bei der CDU sowie der SPD. Vertretung in privatrechtlichen Gesellschaften ……………… ……………… …………….... ……………… ……………… ……………… Das Vorschlagsrecht liegt für 3 Vertreter bei der CDU, 1 Vertreter bei der SPD, 1 Vertreter bei B‘90/Die Grünen und für 1 Vertreter bei der FFH. Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Finanzielle Auswirkungen ? Axel Buch Nein - Seite 2 von 3 - € Produkt: 901111 Politische Gremien Sachverhalt: Neben den Ausschüssen werden auch die Vertreter der Gemeinde Hürtgenwald in Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, Beiräten, Ausschüssen, Gesellschaftsversammlungen und Aufsichtsräten nach den Grundsätzen der Spiegelbildlichkeit des Gemeinderates entsendet. Aus diesem Grund sind die im Beschlussvorschlag aufgeführten Organe neu zu besetzen. Die Vorschlagsrechte wurden auf Grundlage des Hare/Niemeyer Verfahrens berechnet. Rechtsgrundlage für die o.g. Bestellungen sind die §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 113 GO. Sind hierbei zwei oder mehr Vertreter bzw. Mitglieder in die Gremien nach den § 63 Abs. 2 und 113 GO zu entsenden, ist das Verfahren wie bei der Ausschussbesetzung nach § 50 Abs. 3 GO entsprechend anzuwenden. Für die Bestellung ist entweder ein einheitlicher Wahrvorschlag erforderlich oder – falls dieser nicht zustande kommt- wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Im letzteren Falle wäre wieder das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer anzuwenden. Bei allen Entscheidungen hat der Bürgermeister Stimmrecht. Weiter ist zu beachten, dass nach § 113 Abs. 2 GO bei der Bestellung von mehr als einem Vertreter in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder in entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazuzählen muss. In diesen Fällen ist der Sitz des Bürgermeisters, wie auch der des vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten, nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen, da er kraft Gesetzes allein und ausschließlich aufgrund seiner Funktion die Interessen der Gemeinde wahren soll. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ohne Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. Die bisherige Besetzung der einzelnen Vertreter ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -