Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
92 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:01
Aktualisiert
17.11.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 30.11.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
159/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
505 F/Ra
15.11.2017
Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für das hiesige Gemeindegebiet
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Bau- und Umweltausschuss dem Entwurf des
vorgestellten Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Hürtgenwald zu und empfiehlt dem
Gemeinderat, das Konzept in der endgültigen Fassung in einer der nächsten Sitzungen Anfang
2018 zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
911
€
Sachverhalt:
Mit Änderung des Landeswassergesetzes aus Juli 2016 sind die Gemeinden nach § 38 Landeswassergesetz NW (LWG NW) verpflichtet, erstmalig zum 01.01.2018 ein sog. Wasserversorgungskonzept aufzustellen und der Bezirksregierung alle sechs Jahre vorzulegen.
In § 38 Abs. 3 LWG ist aufgeführt, dass zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung die Gemeinden für ihr Gebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen haben.
In dem Konzept soll die derzeitige Versorgungssituation, deren Entwicklung und die damit verbundenen Entscheidungen mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem dazugehörigen
Wasserangebot, der Wassergewinnungs- und aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des
Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen dargestellt werden.
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Wie bereits erwähnt, soll das Konzept erstmalig zum 01.01.2018 der Bezirksregierung vorgelegt
werden. Wird das Konzept binnen sechs Monaten nicht beanstandet, gilt diesem als zugestimmt.
Mittlerweile hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen die Vorlagefrist auf den 30.06.2018 verschoben.
Die Wasserversorgung im hiesigen Gemeindegebiet erfolgt ausschließlich durch den Wasserversorgungszweckverband Perlenbach. Der Verband wird für die Gemeinde das Wasserversorgungskonzept erarbeiten und zur Verfügung stellen. Der Leiter des Wasserwerkes Perlenbach,
Herr Buchsteiner, wird einen Entwurf dieses Konzeptes in der Sitzung vorstellen und für Fragen
zum Konzept zur Verfügung stehen.
Der Vorlage ist der Entwurf des Konzeptes (bis auf Pläne) beigefügt (Anlage 1). Die dazugehörigen Pläne werden in der Sitzung von Herrn Buchsteiner vorgestellt und erläutert.
1 Anlage
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, dem vorgestellten Entwurf zuzustimmen und dem Gemeinderat zu
empfehlen, die Endfassung des Konzeptes in einer der nächsten Sitzungen (Anfang 2018) zu beschließen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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