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Beschlussvorlage (Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für das hiesige Gemeindegebiet)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
92 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
17.11.17, 12:01
Aktualisiert
17.11.17, 12:01
Beschlussvorlage (Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für das hiesige Gemeindegebiet) Beschlussvorlage (Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für das hiesige Gemeindegebiet)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 30.11.2017 öffentlich TOP- Nr.: 159/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: 3 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 505 F/Ra 15.11.2017 Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für das hiesige Gemeindegebiet Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Bau- und Umweltausschuss dem Entwurf des vorgestellten Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Hürtgenwald zu und empfiehlt dem Gemeinderat, das Konzept in der endgültigen Fassung in einer der nächsten Sitzungen Anfang 2018 zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 911 € Sachverhalt: Mit Änderung des Landeswassergesetzes aus Juli 2016 sind die Gemeinden nach § 38 Landeswassergesetz NW (LWG NW) verpflichtet, erstmalig zum 01.01.2018 ein sog. Wasserversorgungskonzept aufzustellen und der Bezirksregierung alle sechs Jahre vorzulegen. In § 38 Abs. 3 LWG ist aufgeführt, dass zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung die Gemeinden für ihr Gebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen haben. In dem Konzept soll die derzeitige Versorgungssituation, deren Entwicklung und die damit verbundenen Entscheidungen mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem dazugehörigen Wasserangebot, der Wassergewinnungs- und aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen dargestellt werden. - Seite 1 von 2 - Wie bereits erwähnt, soll das Konzept erstmalig zum 01.01.2018 der Bezirksregierung vorgelegt werden. Wird das Konzept binnen sechs Monaten nicht beanstandet, gilt diesem als zugestimmt. Mittlerweile hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen die Vorlagefrist auf den 30.06.2018 verschoben. Die Wasserversorgung im hiesigen Gemeindegebiet erfolgt ausschließlich durch den Wasserversorgungszweckverband Perlenbach. Der Verband wird für die Gemeinde das Wasserversorgungskonzept erarbeiten und zur Verfügung stellen. Der Leiter des Wasserwerkes Perlenbach, Herr Buchsteiner, wird einen Entwurf dieses Konzeptes in der Sitzung vorstellen und für Fragen zum Konzept zur Verfügung stehen. Der Vorlage ist der Entwurf des Konzeptes (bis auf Pläne) beigefügt (Anlage 1). Die dazugehörigen Pläne werden in der Sitzung von Herrn Buchsteiner vorgestellt und erläutert. 1 Anlage zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Verwaltung schlägt vor, dem vorgestellten Entwurf zuzustimmen und dem Gemeinderat zu empfehlen, die Endfassung des Konzeptes in einer der nächsten Sitzungen (Anfang 2018) zu beschließen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -