Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
08.05.2014
Erstellt
23.05.14, 21:16
Aktualisiert
23.05.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 27. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 08.05.2014:
5.
11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im
Ortsteil Asemissen
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m.
§ 13 (2) Nr. 2 BauGB
Die CDU-Fraktion erkundigt sich, warum Werbeanlagen nur auf einer Seite und nur für einen Teil der
Hauptstraße ausgeschlossen werden sollen. Die Verwaltung erklärt, dass die zurzeit vorliegenden
Anträge bzw. Anfragen diesen Bereich betreffen. Auf Nachfrage der SPD-Fraktion wird von Seiten der
Verwaltung ergänzt, dass es keine Möglichkeit der Komplettausschließung von Werbeanlagen für das
gesamte Gemeindegebiet (z.B. in Form eine Satzung) gibt. Dies ist gemäß der aktuellen
Rechtsprechung nicht zulässig.
Sodann wird wie folgt über den Beschlussvorschlag abgestimmt:
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 11. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13
Baugesetzbuch (BauGB) und § 86 (1) Nr. 1 BauO NRW. Der Geltungsbereich ist aus der
Anlage ersichtlich.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 11. vereinfachten Änderung
des
Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt
die
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher
Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -