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Beschlußtext (11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
08.05.2014
Erstellt
23.05.14, 21:16
Aktualisiert
23.05.14, 21:16
Beschlußtext (11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen 
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der   Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m.   § 13 (2) Nr. 2  BauGB)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 27. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 08.05.2014: 5. 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Die CDU-Fraktion erkundigt sich, warum Werbeanlagen nur auf einer Seite und nur für einen Teil der Hauptstraße ausgeschlossen werden sollen. Die Verwaltung erklärt, dass die zurzeit vorliegenden Anträge bzw. Anfragen diesen Bereich betreffen. Auf Nachfrage der SPD-Fraktion wird von Seiten der Verwaltung ergänzt, dass es keine Möglichkeit der Komplettausschließung von Werbeanlagen für das gesamte Gemeindegebiet (z.B. in Form eine Satzung) gibt. Dies ist gemäß der aktuellen Rechtsprechung nicht zulässig. Sodann wird wie folgt über den Beschlussvorschlag abgestimmt: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und § 86 (1) Nr. 1 BauO NRW. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB. Beratungsergebnis: - einstimmig -