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Beschlußtext (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 "Evenhauser Holz" (Durchführungsplan "Evenhauser Holz") hier: - Aufstellungsbeschluss gem. § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB - Entwurfsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (") Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
08.05.2014
Erstellt
23.05.14, 21:16
Aktualisiert
23.05.14, 21:16
Beschlußtext (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 "Evenhauser Holz"
(Durchführungsplan "Evenhauser Holz")
hier:  - Aufstellungsbeschluss gem. § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
          - Entwurfsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (") Nr. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 27. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 08.05.2014: 6. 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 "Evenhauser Holz" (Durchführungsplan "Evenhauser Holz") hier: - Aufstellungsbeschluss gem. § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB - Entwurfsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (") Nr. 2 BauGB Aufgrund der Randlage des Grundstückes zum Außenbereich hält die Fraktion Bündnis 90/ Grüne die Nachverdichtung an der Stelle zwar nicht für optimal, dennoch wird sie dem Beschlussvorschlag folgen, so AM Herr Hachmeister. Die CDU-Fraktion und auch die SPD-Fraktion haben keine Bedenken hinsichtlich der beantragten Nachverdichtung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“. Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: 1. Der Bebauungsplan Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ ist entsprechend dem o.g. Antrag als 7. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Der Entwurf für die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ wird beschlossen. 3. Die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ wird gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB. Beratungsergebnis: - einstimmig -