Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
08.05.2014
Erstellt
23.05.14, 21:16
Aktualisiert
23.05.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 27. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 08.05.2014:
6.
7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 "Evenhauser Holz"
(Durchführungsplan "Evenhauser Holz")
hier: - Aufstellungsbeschluss gem. § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- Entwurfsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (") Nr. 2 BauGB
Aufgrund der Randlage des Grundstückes zum Außenbereich hält die Fraktion Bündnis 90/ Grüne die
Nachverdichtung an der Stelle zwar nicht für optimal, dennoch wird sie dem Beschlussvorschlag folgen,
so AM Herr Hachmeister.
Die CDU-Fraktion und auch die SPD-Fraktion haben keine Bedenken hinsichtlich der beantragten
Nachverdichtung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ ist entsprechend dem o.g. Antrag als 7. Änderung
im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern
(Aufstellungsbeschluss).
2. Der Entwurf für die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser
Holz“ wird beschlossen.
3. Die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ wird gemäß § 13
(2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und
Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung
abgesehen
wird. Die Beteiligung der Behörden zur 7. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/01
„Evenhauser Holz“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2)
BauGB erfolgt gemäß § 4a (2)
BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche
Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -