Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
152 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
05.12.17, 16:01
Aktualisiert
05.12.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 14.12.2017
öffentlich
TOP- Nr.:
183/2017
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I, Abteilung 1
Herr Schröteler
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 131.17
28.11.2017
Ernennung eines Leiters für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters, beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, Herrn
Gemeindebrandinspektor Reinhold Pickart für die Dauer von sechs Jahren, und zwar vom
14.12.2017 bis zum 13.12.2023, zum Leiter (Wehrführer) der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald
zu ernennen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
902210
2.600,00€
Sachverhalt:
Gemäß § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
(BHKG) vom 17.12.2015 in der zurzeit geltenden Fassung wird der Leiter der Freiwilligen
Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Es
erfolgt die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit. Vor der Ernennung eines Wehrleiters hat die
Gemeinde die aktive Wehr einschließlich der Jugendfeuerwehr, der Ehrenabteilung und der
Unterstützungsabteilung anzuhören. Diese wurden mit Einladung vom 25.10.2017 zu einer
Versammlung für den 16.11.2017 in den Großen Sitzungssaal des Rathauses eingeladen.
Die anwesenden Feuerwehrkameradinnen und –kameraden haben dem Bürgermeister unter
Anwesenheit des Kreisbrandmeisters, Herrn Reinhold Pickart, einstimmig vorgeschlagen.
Herr Pickart hat die Bereitschaft erklärt, das Amt zu übernehmen. Gemäß § 18 der Verordnung
über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren (VOFF NRW), kann zum Leiter der
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Feuerwehr in Städten ohne Berufsfeuerwehr nur ernannt werden, wer die Qualifikation zum
Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor besitzt. Herr Pickart erfüllt die laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen zum Wehrleiter und kann somit zum Ehrenbeamten ernannt werden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Durch die Ernennung eines Wehrleiters steht diesem die Aufwandsentschädigung in Höhe von
2.600,00 € pro Jahr zu.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters, Herrn Karlheinz Eismar, (siehe Anlage 1) beschließt der
Rat der Gemeinde Hürtgenwald, Herrn Gemeindebrandinspektor Reinhold Pickart bis zum
13.12.2023 zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald zu ernennen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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