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Beschlussvorlage (Ernennung eines Leiters für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
152 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
05.12.17, 16:01
Aktualisiert
05.12.17, 16:01
Beschlussvorlage (Ernennung eines Leiters für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Ernennung eines Leiters für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 14.12.2017 öffentlich TOP- Nr.: 183/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: I, Abteilung 1 Herr Schröteler Aktenzeichen: Datum: I/1 131.17 28.11.2017 Ernennung eines Leiters für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters, beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, Herrn Gemeindebrandinspektor Reinhold Pickart für die Dauer von sechs Jahren, und zwar vom 14.12.2017 bis zum 13.12.2023, zum Leiter (Wehrführer) der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald zu ernennen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 902210 2.600,00€ Sachverhalt: Gemäß § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 in der zurzeit geltenden Fassung wird der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Es erfolgt die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit. Vor der Ernennung eines Wehrleiters hat die Gemeinde die aktive Wehr einschließlich der Jugendfeuerwehr, der Ehrenabteilung und der Unterstützungsabteilung anzuhören. Diese wurden mit Einladung vom 25.10.2017 zu einer Versammlung für den 16.11.2017 in den Großen Sitzungssaal des Rathauses eingeladen. Die anwesenden Feuerwehrkameradinnen und –kameraden haben dem Bürgermeister unter Anwesenheit des Kreisbrandmeisters, Herrn Reinhold Pickart, einstimmig vorgeschlagen. Herr Pickart hat die Bereitschaft erklärt, das Amt zu übernehmen. Gemäß § 18 der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren (VOFF NRW), kann zum Leiter der - Seite 1 von 2 - Feuerwehr in Städten ohne Berufsfeuerwehr nur ernannt werden, wer die Qualifikation zum Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor besitzt. Herr Pickart erfüllt die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zum Wehrleiter und kann somit zum Ehrenbeamten ernannt werden. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Durch die Ernennung eines Wehrleiters steht diesem die Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.600,00 € pro Jahr zu. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters, Herrn Karlheinz Eismar, (siehe Anlage 1) beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, Herrn Gemeindebrandinspektor Reinhold Pickart bis zum 13.12.2023 zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald zu ernennen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -