Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
63 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
05.12.17, 16:01
Aktualisiert
05.12.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Landrat
Briefanschrift: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren
Amt für Bevölkerungsschutz
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Dienstgebäude
Marienstr. 29, KreuzauStockheim
Auskunft
Karlheinz Eismar
Telefon-Durchwahl
02421/559-226
eMail
k.eismar@kreis-dueren.de
An den
Bürgermeister der
Gemeinde Hürtgenwald
Herrn Axel Buch
August-Scholl-Straße 5
52393 Hürtgenwald
Ihr Zeichen
Ihre Nachricht vom
Zimmer-Nr.
GA4
Fax
02421/559-144
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Im Übrigen gelten folgende Servicezeiten:
Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr
Mein Zeichen
Kreisbrandmeister
Datum
17. November 2017
Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald im Rahmen der
Bestellung eines Leiter der Feuerwehr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Neubesetzung Funktionsstelle eines Leiters der Feuerwehr, wurde unter Beachtung
des § 11 Gesetz zur Regelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) in der derzeit gültigen Fassung, die Feuerwehr der Gemeinde
Hürtgenwald unter meiner Beteiligung, durch den Feuerschutzträger, vertreten durch
Herrn Bürgermeister Axel Buch, am 16.11.2017 angehört.
Als Ergebnis dieser Anhörung schlage ich dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald vor, den
Gemeindebrandinspektor
Reinhold Pickart
zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald für die Dauer von sechs
Jahren zu ernennen.
Die Bestellung von Reinhold Pickart zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr kann sofort
erfolgen, da er sowohl über die persönliche als auch die fachliche Qualifikation verfügt.
Dies hat er bereits in den vergangenen Jahren mehrfach unter Beweis stellen können.
Herr Pickart hat sich auch im Bereich des Feuerschutz auch auf Kreisebene sehr verdient
gemacht.
Da Herr Pickart bisher die Funktion des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr inne hatte,
wurde es notwendig, eine weitere Anhörung zur Neubesetzung für die Funktionsstelle eines stellvertretenden Leiters der Feuerwehr durchzuführen.
Bankverbindung:
Telefonzentrale: Internet:
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IBAN: DE80 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33xxx
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(02421) 220
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52351 Düren
-2Als Ergebnis dieser Anhörung schlage ich dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald vor, den
Brandinspektor
Michael Klug
zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald für die
Dauer von sechs Jahren zu ernennen.
Die Bestellung von Herrn Klug zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr kann jedoch
nur kommissarisch erfolgen, da er nach der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (VOFF NRW) in der zurzeit gültigen Fassung noch nicht über die dort geforderte fachliche Qualifikation verfügt.
Herr Klug muss hierzu noch die Lehrgänge F/B V Teil 2 sowie F VI am Institut der Feuerwehr in Münster innerhalb von zwei Jahren erfolgreich absolvieren.
Die Zeit der kommissarischen Übertragung einer Funktion darf nach § 17 (3) LVO FF zwei
Jahre nicht übersteigen.
Die förmliche Ernennung zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr und die damit notwendige Übernahme in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit können bei Herrn Klug erst
nach Vorliegen der vorgenannten fachlichen Voraussetzungen erfolgen.
Wird die erforderliche Qualifikation innerhalb von zwei Jahren nicht erworben, ist nach Ablauf dieser Zeit eine erneute Anhörung der Feuerwehr gemäß § 11 BHKG erforderlich.
Die Zeit der kommissarischen Tätigkeit ist gem. § 11 (3) und § 12 (6) BHKG nicht auf die
Dienstzeit anzurechnen. Sie darf gem. § 17 (3) VOFF NRW zwei Jahre nicht überschreiten
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag