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Beschlussvorlage (FF Hürtgenwald Anhörung 2017)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
63 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
05.12.17, 16:01
Aktualisiert
05.12.17, 16:01
Beschlussvorlage (FF Hürtgenwald Anhörung 2017) Beschlussvorlage (FF Hürtgenwald Anhörung 2017)

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Inhalt der Datei

Der Landrat Briefanschrift: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren Amt für Bevölkerungsschutz -Nur als elektronische Post- Dienstgebäude Marienstr. 29, KreuzauStockheim Auskunft Karlheinz Eismar Telefon-Durchwahl 02421/559-226 eMail k.eismar@kreis-dueren.de An den Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald Herrn Axel Buch August-Scholl-Straße 5 52393 Hürtgenwald Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Zimmer-Nr. GA4 Fax 02421/559-144 Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Im Übrigen gelten folgende Servicezeiten: Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr Mein Zeichen Kreisbrandmeister Datum 17. November 2017 Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald im Rahmen der Bestellung eines Leiter der Feuerwehr. Sehr geehrte Damen und Herren, zur Neubesetzung Funktionsstelle eines Leiters der Feuerwehr, wurde unter Beachtung des § 11 Gesetz zur Regelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) in der derzeit gültigen Fassung, die Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald unter meiner Beteiligung, durch den Feuerschutzträger, vertreten durch Herrn Bürgermeister Axel Buch, am 16.11.2017 angehört. Als Ergebnis dieser Anhörung schlage ich dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald vor, den Gemeindebrandinspektor Reinhold Pickart zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen. Die Bestellung von Reinhold Pickart zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr kann sofort erfolgen, da er sowohl über die persönliche als auch die fachliche Qualifikation verfügt. Dies hat er bereits in den vergangenen Jahren mehrfach unter Beweis stellen können. Herr Pickart hat sich auch im Bereich des Feuerschutz auch auf Kreisebene sehr verdient gemacht. Da Herr Pickart bisher die Funktion des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr inne hatte, wurde es notwendig, eine weitere Anhörung zur Neubesetzung für die Funktionsstelle eines stellvertretenden Leiters der Feuerwehr durchzuführen. Bankverbindung: Telefonzentrale: Internet: Sparkasse Düren, BLZ 395 501 10, Konto 356 212 IBAN: DE80 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33xxx Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Konto 791 48 503 IBAN: DE50 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF (02421) 220 Paketanschrift: www.kreis-dueren.de Bismarckstraße 16 52351 Düren -2Als Ergebnis dieser Anhörung schlage ich dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald vor, den Brandinspektor Michael Klug zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen. Die Bestellung von Herrn Klug zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr kann jedoch nur kommissarisch erfolgen, da er nach der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (VOFF NRW) in der zurzeit gültigen Fassung noch nicht über die dort geforderte fachliche Qualifikation verfügt. Herr Klug muss hierzu noch die Lehrgänge F/B V Teil 2 sowie F VI am Institut der Feuerwehr in Münster innerhalb von zwei Jahren erfolgreich absolvieren. Die Zeit der kommissarischen Übertragung einer Funktion darf nach § 17 (3) LVO FF zwei Jahre nicht übersteigen. Die förmliche Ernennung zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr und die damit notwendige Übernahme in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit können bei Herrn Klug erst nach Vorliegen der vorgenannten fachlichen Voraussetzungen erfolgen. Wird die erforderliche Qualifikation innerhalb von zwei Jahren nicht erworben, ist nach Ablauf dieser Zeit eine erneute Anhörung der Feuerwehr gemäß § 11 BHKG erforderlich. Die Zeit der kommissarischen Tätigkeit ist gem. § 11 (3) und § 12 (6) BHKG nicht auf die Dienstzeit anzurechnen. Sie darf gem. § 17 (3) VOFF NRW zwei Jahre nicht überschreiten Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Mit freundlichem Gruß Im Auftrag